20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

CA Buch I. Eherecht. Anmerkungen. S 29<br />

a) sich mit Absicht betrunken haben'), oder<br />

b) unabsichtlich betrunken worden sein^j.<br />

,Wenn von dem Betrunkenen die Rede ist, ist im Allgemeinen<br />

die Species a) gemeint. 3) Wenn ein Mann dieser Beschreibung die<br />

Scheidung ausspricht, ist sie gültig. Wenn dagegen ein Mann der<br />

Species b) die Scheidung ausspricht, ist er anzusehen wie ein Ver-<br />

rückter und die von ihm ausgesprochene Scheidung ist rechtsunwirksam.<br />

Wenn ein Betrunkener, nachdem er die Scheidung ausgesprochen,<br />

durch eidliche Aussage vor dem Richter erhärtet, <strong>das</strong>s er den Wein<br />

getrunken,<br />

entweder indem er dazu gezwungen wurde,<br />

oder indem er nicht wusste, <strong>das</strong>s es Wein war,<br />

kann die Scheidung auf seinen Antrag für rechtsunwirksam erklärt<br />

werden.<br />

Die Unterscheidung zwischen dem eindeutigen und meiirdeutigen<br />

Ausdruck ist insofern von praktischer Bedeutung, <strong>das</strong>s z. B. wenn<br />

der Mann durch einen eindeutigen Ausdruck die Scheidung ausspricht,<br />

die Frau <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> hat auf der Scheidung zu bestehen, selbst wenn<br />

der Mann hinterher erklärt, <strong>das</strong>s er die Scheidung gar nicht be-<br />

absichtigt habe, <strong>das</strong>s dagegen falls er sich eines inehrdentigen Aus- 20<br />

druckes bedient hat, er die Folgen dieses Ausdruckes durch die Er-<br />

klärung, <strong>das</strong>s er die Scheidung nicht beabsichtigt habe, von sich<br />

fernhalten kann. Baguri II, 144, 18, 19; 145, 26; 146, 17, 18, 23, 24-*).<br />

3) Baguri II, 155, 2. 3.<br />

4) Als eindeutige Formeln der Ehescheidung gelten die folgenden<br />

Arabischen Ausdrücke oder deren Aequivalente in anderen Sprachen<br />

z, B. Suaheli:<br />

f<br />

^<br />

':.^^ ^ „ • s<br />

Diese Ausdrücke sind eindeutig. Als solche gelten auch Ableitungen<br />

von den Wurzeln 5)^ III. und (^^xi III., wenn der<br />

Sprechende damit die Angabe des Aequivalents (der Loskaufs-Summe)<br />

unmittelbar verbindet oder wenigstens solche Ausdrücke, welche von<br />

seiner Seite als eine Bezeichnung des Aequivalents beabsichtigt sind.<br />

Vgl. S. 51.<br />

Mehrdeutig ist jeder Ausdruck, der ohne eine klare Beziehung<br />

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!