20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3 20 Buch VI. Strafrecht II. Anmerkungen. 84/<br />

nicht innerhalb dreier Tage eines anderen besinnt, als Apostat be-<br />

handelt. Wer dagegen die Verbindlichkeit des Gebets nicht leugnet,<br />

aber trotzdem es unterlässt, der wird ermahnt und zur Umkehr auf-<br />

gefordert, und wird, wenn er nicht sofort umkehrt, durch Ent-<br />

hauptung mit dem Schwerte hingerichtet, indessen wie ein Muslim<br />

beerdigt.<br />

Es ist ein Mangel der meisten Darstellungen des Strafrechts,<br />

<strong>das</strong>s der Td zir d. i. die discretionäre Strafgewalt des Richters nicht<br />

im Detail ausgearbeitet ist. ^ S. oben S. 815.<br />

Der Richter niuss diese für jede Gesetzes<strong>über</strong>tretung oder jedes lo<br />

Vergehen verhängen, für welches eine gesetzliche Ahndung des<br />

Strafrechts oder Blutrechts oder eine Busse (s. Blutrecht ^ 23) nicht<br />

vorgesehen ist. Der Richter hat nach bestem Wissen und Ge-<br />

wissen ihre Art und ihr Maass zu bestimmen. Sie kann bestehen<br />

in Gefängniss, Schlägen, Ohrfeigen oder einer Strafrede. Letztere<br />

ist da, wo ein menschliches <strong>Recht</strong> verletzt ist, nicht ausreichend.<br />

Wenn der Richter die Prügelstrafe verordnet, soll der Sklave<br />

nicht mehr als 19, der Freie nicht mehr als 39 Schläge bekommen<br />

(s. oben S. 824).<br />

Wenn Jemand, der, von einem Anderen geschädigt, <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> 20<br />

hat dessen gesetzliche Bestrafiing zu verlangen, darauf verzichtet,<br />

steht es dem Richter nicht zu nun noch eine discretionäre Strafe<br />

<strong>über</strong> den Uebelthäter zu verhängen. Wenn aber derjenige, der von<br />

einem Anderen geschädigt ein Anrecht darauf hat, <strong>das</strong>s dieser eine<br />

dicretzonäre Strafe bekommt, darauf verzichtet, so hat trotzdem der<br />

Richter die Befugniss dem Missethäter eine discretionäre Strafe<br />

zuzuerkennen^).<br />

Solche Fälle d. i. Thaten, für welche weder eine gesetzliche<br />

Strafe noch eine Busse vorgesehen ist, für die aber auch kein<br />

Ta'zlr verhängt wird, sind folgende: 30<br />

I. wenn A sieht, wie ein verheiratheter Mann mit seiner (des<br />

A) Ehefrau Ehebruch treibt, und ihn unmittelbar darauf tödtet,<br />

bleibt er straflos, weil die Aufregung des Augenblicks ihm zur<br />

Entschuldigung gereicht;<br />

') Von der discretionären Strafgewalt des Richters. Nihaje<br />

Vm S. 172 — 175.<br />

-) Vgl. Minhag III, 244. 245.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!