20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2q8 Bucli 1\'. Kap. 1. Verkauf und Kauf. Anmerkungen. S 14- '5<br />

bis zur Ernte. Diese Ausdehnung der Haftpflicht des Verkäufers<br />

für <strong>das</strong> verkaufte Objekt <strong>über</strong> den Zeitpunkt der Besitzergreifung<br />

durch den Käufer hinaus erklärt sich daraus, <strong>das</strong>s der Käufer nicht<br />

<strong>das</strong> halb reife, sondern nur <strong>das</strong> völlig reife Korn oder Obst durch<br />

den Kauf zu erwerben gedenkt, <strong>das</strong>s es völlig reif nur bei der<br />

nöfhigen Bewässerung, zu der nur der Besitzer des Bodens oder<br />

des Baumes, also der Verkäufer berechtigt ist, werden kann und<br />

daher die Pflicht der Bewässerung in diesem Falle als ein integri-<br />

render Bestandtheil der Uebcrgabe des verkauften Objektes durch<br />

den Käufer erscheint. Wenn der Verkäufer die Bewässerung unter- lo<br />

lässt und <strong>das</strong> Korn oder Obst vor der Ernte zu Grunde geht,<br />

ist der Verkauf null und nichtig; oder wenn es aus gleichem Grunde<br />

schlecht geräth, steht dem Käufer die optio propter defectum zu.<br />

§ 15. Dieser 5 ist an § 8 anzuschliessen. Lebensmittel dürfen<br />

gegen dieselbe Art von Lebensmittel nicht in frisclieiii, 7inreifeni,<br />

noch nicht zubereitetem Zustande verkauft werden, sondern nur dann,<br />

wenn sie zu vollständiger Reife oder Entwickelung oder zu dem<br />

Stadium, in dem sie gewöhnlich verwendet zu werden pflegen, ge-<br />

diehen sind. Das Verbot ist <strong>das</strong>selbe, ob beide Tauschobjekte in<br />

diesem unreifen Zustande sind oder nur <strong>das</strong> eine, ob also frische 20<br />

Datteln gegen frische Datteln, frisches Hammelfleisch gegen frisches<br />

Hammelfleisch, oder z. B. frische Datteln gegen getrocknete, frische<br />

Trauben gegen getrocknete oder gegen ein Stück gebratenes<br />

Hammelfleisch vertauscht werden. Der Grund dieser Bestimmung<br />

dürfte darin liegen, <strong>das</strong>s, wenn frische oder unreife, nicht präparirte<br />

Lebensmittel gegen reife, für den Gebrauch fertige in gleichen Be-<br />

trägen hergestellt werden, dennoch die Aequivalenz eine sehr geringe<br />

sein kann. Wenn aber eine Art Lebensmittel gegen eine andere<br />

Art, z. B. ein Quantum frischer Datteln gegen frisches oder gebra-<br />

tenes Fleisch ausgetauscht wird, so ist es gleichgültig, ob <strong>das</strong> eine 30<br />

oder andere Objekt oder beide sich /;;/ frischen, noch 7iicht fertigen<br />

Zustande befinden, weil hier die Aequivalenz (s. § 9) nicht in Betracht<br />

kommt.<br />

Ausgenommen ist von dieser Bestimmung die Milch, deren<br />

verscliiedene Arten, wie frisch gemolkene Milch, saure Milch, Butter-<br />

milch, Dickmilch oder Setzmilch, in friscJicni Zustande, d. h. bevor<br />

sie zu Käse umgewandelt sind, gegen einander in gleichen Quanti-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!