20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 5 Buch IV. Kap. li. Geständniss. Anmerkungen. 4-^'^<br />

§ 5. Die Ausnahme muss unmittelbar auf <strong>das</strong> Geständniss folgen<br />

und darf nicht von ihm durch ein längeres Stillschweigen oder durch<br />

einen längeren Satz von irgend etwas ganz Anderem getrennt sein.<br />

Dagegen darf zwischen dem Geständniss und der Ausnahme sehr<br />

wohl ein kürzeres Schweigen wie zum Athemholen oder weil der<br />

Redende stottert oder weil er ermüdet ist oder weil er sich etwas<br />

<strong>über</strong>legt oder ihm die Stimme versagt, in der Mitte liegen. Die<br />

Ausnahme kann auch dem Geständniss unmittelbar vorausgehen.^)<br />

Die Ausnahme muss fünf Bedingungen entsprechen: sie muss<br />

an <strong>das</strong> unde excipitur unmittelbar angefügt werden, sie muss aus- 10<br />

gcsprocJic7i werden,^) sie muss so deutlich ausgesprochen werden,<br />

<strong>das</strong>s wenigstens der Sprechende selbst sie hört; ferner muss der<br />

Sprechende die exceptio bereits intendirt haben, bevor er mit dem<br />

Aussprechen dessen, unde excipitur, fertig ist, und schliesslich darf<br />

die res excipienda nicht ebenso gross sein, wie <strong>das</strong> unde excipitur,<br />

oder gar noch grösser. Wenn die exceptio nicht diesen fünf Be-<br />

dingungen entspricht, ist sie ungültig. Wenn daher Jemand gesteht,<br />

<strong>das</strong>s er dem Zaid zehn Denare schulde, ausgenommen seJm Denare,<br />

so wird angenommen, <strong>das</strong>s er dem Zaid zehn Denare schuldet, und<br />

die von ihm gemachte Ausnahme ist null und nichtig. Ferner gilt 20<br />

die Regel, <strong>das</strong>s nur die einzelne Zahl an und für sich gilt, und <strong>das</strong>s<br />

eine Addition der einzelnen Zahlen zu einer Summe nicht zulässig<br />

ist, d. h. sofern es sich um die Ausnahme-Rechnung handelt.<br />

Baguri giebt drei Typen der Ausnahme-Formel:<br />

1. ,,Ich schulde dem Zaid drei Dirhem ausser 2 + i." In<br />

diesem Falle beträgt die Schuld i Dirhem. Die beiden Posten der<br />

Ausnahme werden nicht addirt, sondern jeder kommt für sich in<br />

Betracht. 3—2 = i, aber i— i ist unmöglich, weil <strong>das</strong> eine so<br />

gross wie <strong>das</strong> andere ist.<br />

2. ,,Ich schulde dem Zaid einen Dirhem und einen Dirhem und 30<br />

einen Dirhem ausser i Dirhem". In diesem Falle beträgt die Schuld<br />

3 Dirhem. Denn der auszunehmende Dirhem ist abzuziehen von<br />

dem nächst vorhergehenden, und in diesem Fall ist die eine Zahl<br />

^) Verschiedene; zum Theil sehr künstliche Arten der Ausnahme<br />

s. bei Baguri II, 6, 17 — 29.<br />

^) Also keine reservatio mentalis.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!