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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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Vorwort. XIX<br />

dieser Eigenschaft mehr durch die von ihm ausgehende <strong>Recht</strong>s-<br />

Hteratur als durch den Unterricht auch für Ostafrika von Einfluss.<br />

Das Hanefitische (Türkische) <strong>Recht</strong> wird in Aegypten nur durch<br />

einige fette Staatspfründen gehalten. Dagegen wird <strong>das</strong> Malikitische<br />

<strong>Recht</strong> in Elazhar auch im ganzen Umfange gelehrt, nicht allein mit<br />

Rücksicht auf Oberägypten und die nordafrikanischen Länder,<br />

sondern auch deshalb, weil in Unterägypten viele Malikiten vor-<br />

handen sind, wie denn z. B. die ganze Provinz Eibhera') mali-<br />

kitisch sein soll.<br />

Kairo, Mittelägypten und der grösste Theil von Unterägypten<br />

sind durchweg Schafiitisch, und die Professoren in Elazhar meist<br />

Unterägypter, ebenso die meisten Verfasser der <strong>Recht</strong>s- Compendien<br />

und Commentare, welche in Aegypten wie in Ostafrika und Nieder-<br />

ländisch-Indien auctoritatives Ansehen geniessen und die Stelle<br />

codificirten <strong>Recht</strong>es vertreten.<br />

Die <strong>Recht</strong>sliteratur, welche hauptsächlich dem akademischen<br />

Studium zu Grunde gelegt wird, lässt sich in folgende vier chrono-<br />

logisch geordnete Gruppen zusammenfassen:<br />

/. Die TaJirir-Gruppe.<br />

Die Grundlage derselben bildet ein Werk von Al-mahämili<br />

(gest 415/1024), betitelt dSJ^\ ^ i_jLiJ\.<br />

Ein Auszug aus diesem Lubab ist der Tenkih ^LJJ\ ^"^-^^<br />

von Abü-Zura (gest. 826/1423).<br />

Ein Auszug aus dem Tenkih von dem berühmten Zakarijjä<br />

Elansari (gest. 926/1520), Professor in Elazhar und Schaich-Ehslam,<br />

ist unter dem Titel El-taJuir ein bis auf die Gegenwart in vielen<br />

Ländern maassgebender <strong>Recht</strong>scodex geworden. Bei dem Studium<br />

des Tahrir werden besonders die folgenden Commentare und Glossen<br />

benutzt:<br />

') s^sxJl 'd3^o^ mit dem Centrum Damanhür. Das Mali-<br />

kitische <strong>Recht</strong> ist in Aegypten <strong>das</strong> ältere; <strong>das</strong> Schafiitische hat ihm<br />

seinen Besitzstand streitig gemacht.

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