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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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ygO Buch VI. Strafrecht I. Anmerkungen. % 9<br />

darf aber nur dann erfolgen, wenn nach dem Gutachten von zwei<br />

Experten keine Gefahr der Verblutung vorhanden ist. Ist diese<br />

Gefahr vorhanden, so darf die Exstirpation des unbrauchbaren Gliedes<br />

nicht Statt finden, selbst dann nicht, wenn der Attentäter damit ein-<br />

verstanden ist, sondern ist durch Sühnegeld-Zahlung zu ersetzen.<br />

Ferner hat der Inhaber des Blutrechts, der ein gesundes Glied ver-<br />

loren hat, falls er zur Sühne dafür dem Thäter ein unbrauchbares<br />

Glied zerstört, nicht <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> für den Unterschied zwischen den<br />

beiden Gliedern ausserdem noch eine Werthentschädigung zu<br />

fordern.<br />

Unter einem unbraticlibaren oder tuibraJicJibai' geivordenen Gliede<br />

ist ein solches zu verstehen, <strong>das</strong> nicht diejenigen Dienste leistet,<br />

für welche es bestimmt ist.<br />

§ g. Dieser Paragraph beschreibt die Grenzen der Blutrache<br />

nur sehr ungenügend, denn nicht allein solche Glieder, die durch<br />

ein Gelenk (Fuss-^ Knie-, Hüfte- oder Schulter- Gelenk) mit dem<br />

Körper zusammenhängen, fallen der talio zum Opfer, sondern<br />

viel mehr.<br />

Die Exstirpation eines durch ein Gelenk mit dem Körper zu-<br />

sammenhängenden Gliedes ist nur dann zulässig, wenn sie ohne 20<br />

Verletzung des Inneren ausgeführt werden kann. Im anderen Fall<br />

ist sie selbst dann unzulässig, wenn der Attentäter damit einver-<br />

standen ist. Jedoch aber wenn <strong>das</strong> Attentat eine Glied-Exstirpation<br />

war, in Folge deren <strong>das</strong> Opfer desselben gestorben ist, erleidet der<br />

Thäter die gleiche Exstirpation , selbst wenn ein Eingriff in <strong>das</strong><br />

Innere des Körpers nothwendig damit verbunden ist.<br />

Die talio findet Anwendung auf die Augen, Ohren, Augen-<br />

lider, Lippen, <strong>das</strong> Glied, die Testikeln, die Ränder der vulva und<br />

die Hinterbacken, ferner auf die Zähne.<br />

Wenn A dem B, der die Milchzähne noch hat, einen Zahn 3°<br />

ausschlägt, so wird mit der talio gewartet, ob ihm an der Stelle ein<br />

neuer Zahn wächst. Geschieht <strong>das</strong> nicht, wird die talio ausgeführt.<br />

Der Bluträcher kann damit warten, bis der Attentäter erwachsen<br />

ist, und falls er vorher sterben sollte, hat sein Erbe <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> an<br />

dem Thäter die talio auszuüben.<br />

Wenn der Zahn dem Attentäter nachwächst, so hat der Blut-<br />

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