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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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g20 Buch \I. Strafrecht II. Anmerkungen. S 5<br />

Das Kind und der Geisteskranke können bestraft werden, wenn<br />

sie etwas begehen, wofür der Verantwortungsfähige bestraft wird,<br />

obwohl eine Gesetzes<strong>über</strong>tretung nicht vorliegt, denn eine solche<br />

hat volle Verantwortungsfähigkeit zur Voraussetzung.<br />

Ein Privatmann, der um Gottes Lohn zu verdienen <strong>das</strong> Ge-<br />

triebe eines gewerbsmässigen Lustigmachers (Schlangenbändigers,<br />

Kartenkünstlers) sistirt, indem er sowohl ihn wie die, die ihm etwas<br />

geben, malträtirt.<br />

Ein männliches Individuuin, <strong>das</strong> sich weibisch benimmt, kann<br />

zur Verhütung von Unsittlichkeit verbannt werden. lo<br />

Fälle, für welche im Gesetz eine bestimmte Strafe oder Busse<br />

vorgesehen ist, in denen aber ausserdem noch eine discretionäre<br />

Bestrafung Statt findet, sind folgende:<br />

Wenn Jemand im Ramadan <strong>das</strong> Fasten entweiht durch eine<br />

Cohabitation<br />

wenn er den ehelichen Umgangsverzicht ziJiär (Buch I ^ 39»<br />

40) ausspricht;<br />

wenn er absichtlich einen falschen Eid schwört.<br />

Eine Cumulation von Strafen tritt besonders dann ein, wenn<br />

Gesetzes<strong>über</strong>tretungen z. B. im heiligen Gebiet und im Fastenmonat 20<br />

begangen werden.<br />

Bezichtigung der Unzucht i.st ein schweres Verbrechen, für <strong>das</strong><br />

im Gesetz eine besondere Strafe festgesetzt ist, während anderweitige<br />

Beschuldigungen wie auch z. B. diejenige wegen Unzucht mit Thie-<br />

ren, mit discretionären Strafen belegt werden. Der Beweis der Wahrheit<br />

muss durch vier männliche Zeugen erbracht werden. Wenn<br />

daher drei Männer die Beschuldigung wegen Unzucht erheben, so ist<br />

<strong>das</strong> nicht Zeugenaussage, sondern Verleumdung.<br />

Das Anrecht auf die gesetzliche oder discretionäre Bestrafung<br />

des verurtheilten Verleumders geht auf die Erben des Verleumdeten 30<br />

<strong>über</strong>. Wenn einer der Erben auf dies <strong>Recht</strong> verzichtet, während die<br />

anderen es aufrechthalten, muss die ganze Strafe ausgeführt werden.<br />

Ist der Verleumdete ein Apostat und stirbt als solcher, so kann sein<br />

Muslimischer Erbe die Ausführung der Strafe verlangen, wenn die<br />

Verleumdung vor seiner Apostasie Statt gefunden hat. Ist der Ver-<br />

leumdete ein Sklave und der zu bestrafende ein anderer als sein<br />

Herr, und der Sklave stirbt, so hat nach der besten Ansicht sein

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