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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ 5 Buch VI. Strafrecht I. Anmerkungen. 77 e<br />

gesunder einen Mord begeht, aber danach wahnsinnig wird, unter-<br />

liegt er der taHo, trotzdem er geisteskrank ist.<br />

Wenn ein Mörder behauptet, er sei im Moment der That<br />

wahnsinnig gewesen, während der Vertreter des Ermordeten es<br />

bestreitet, so wird dem Mörder der Schwur aufgetragen und dem-<br />

selben Glaube beigemessen, falls er vor dem Mord bereits einmal<br />

wahnsinnig gewesen ist.<br />

Wenn er dagegen vor der That nie wahnsinnig gewesen ist,<br />

so wird ohne Weiteres die Aussage des Vertreters des Ermordeten<br />

als verbindlich angesehen. 10<br />

Wer in unentschuldbarer Trunkenheit einen Mord begeht, unter-<br />

liegt der talio. Entschuldbar ist die Trunkenheit, wenn sie auf die<br />

Weise entsteht, <strong>das</strong>s der Betreffende etwas trinkt, von dem er nicht<br />

wusste, <strong>das</strong>s es berauschend ist. Wer in entschuldbarer Trunkenheit<br />

einen Mord begeht, unterliegt nicht der talio, hat aber <strong>das</strong> Sühne-<br />

geld zu zahlen.<br />

c) Wer einen direkten Descendenten tödtet, unterliegt nicht<br />

der talio. Dabei ist es einerlei, ob der Tödtende Muslim oder Kafir<br />

ist. Wer dagegen einen direkten Ascendenten tödtet, unterliegt<br />

der talio, ausgenommen der servus contrahens, der seinen ihm als 20<br />

Sklaven gehörigen Vater tödtet Denn in diesem Falle sind der<br />

Mörder und der Ermordete sich nicht gleich, da der erstere der<br />

Herr des letzteren war.<br />

Im Uebrigen unterliegt Verwandtenmord den allgemeinen Ge-<br />

setzen der talio.<br />

Zu dem Descendenten-Mord ist zu bemerken, <strong>das</strong> auch derjenige<br />

als Descendent oder Kind gilt, dessen Vaterschaft der Mörder<br />

leugnet oder geleugnet hat, indem er durch öffentlichen Fluch sich<br />

von der Mutter desselben lossagt oder lossagte (s. Buch I ^ 41—44).<br />

Wenn Jemand seine Ehegattin tödtet, von der er ein Kind hat, 30<br />

oder wenn er die Ehegattin seines Sohnes tödtet, unterliegt er nicht<br />

der talio.<br />

Wenn Jemand der talio unterliegt, aber vorher stirbt und einen<br />

Theil derselben auf seinen Sohn vererbt, so wird sie hinfällig und<br />

die Pflicht zur Leistung des Sühnegeldes tritt an ihre Stelle.<br />

Wenn Jemand den Vater seiner Ehegattin tödtet und dann

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