20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

S 6 Buch V. Richter und Gerichtsverfahren. Anmerkungen. jO^<br />

Dieselbe Bedeutung wie <strong>das</strong> Geständniss des Verklagten hat<br />

der folgende Vorgang : Wenn der Richter den Verklagten auffordert<br />

seine Aussage zu beschwören, dieser sich weigert und dem<br />

Kläger den Eid zuschiebt und nun der Kläger den Eid') schwört.<br />

Dieser Eid des Klägers hat dieselbe Bedeutung wie <strong>das</strong> Geständ-<br />

niss des Verklagten.<br />

Wenn der Verklagte gesteht , hat er die P'orderung des<br />

Klägers zu erfüllen, auch ohne <strong>das</strong>s der Richter ein Urtheil fällt.<br />

Wenn dagegen der Process durch einen Beweis entschieden wird,<br />

muss der Richter ein Urtheil sprechen, damit der Verklagte die lo<br />

Forderung des Klägers befriedigt.<br />

Wenn der Verklagte gesteht oder der Kläger den ihm vom<br />

Verklagten zugeschobenen Eid schwört oder wenn die Sache durch<br />

einen Beweis entschieden wird, und nun der Kläger den Richter<br />

bittet, ihm diese Dinge schriftlich zu bezeugen oder auch <strong>das</strong> von<br />

ihm gefällte Urtheil schriftlich und mit dem Zeugniss von Zeugen<br />

ausfertigen zu lassen, so muss der Richter diesem Verlangen ent-<br />

sprechen, damit der Kläger in Zukunft gesichert sei. Denn viel-<br />

leicht leugnet der Verklagte hinterher, <strong>das</strong>s er gestanden hat, und<br />

möglicher Weise wird auch, nachdem z. B. der Richter abgesetzt 20<br />

worden, geleugnet, <strong>das</strong>s er jenes Urtheil gefällt habe, oder aber<br />

der Richter vergisst, <strong>das</strong>s er <strong>das</strong> Urtheil gefällt hat.<br />

Andererseits muss der Richter auch dem Verklagten willfahren,<br />

wenn dieser sich durch einen Eid von der Forderung des Klägers<br />

freigemacht hat und eine schriftliche Bezeugung dieser Thatsache<br />

verlangt. Dadurch sichert sich der Verklagte gegen die Eventualität,<br />

<strong>das</strong>s der Kläger etwa zum zweiten Mal dieselbe Klage gegen ihn<br />

erheben könnte.<br />

Wenn der Verklagte den Anspruch des Klägers leugnet und<br />

nun der Kläger erklärt, er habe den Beweis für seine Behauptung 30<br />

zur Hand oder er könne ausser seinem Eide einen Zeugen zur<br />

Verfügung stellen, aber er ziehe vor, <strong>das</strong>s der Kläger seine Aussage<br />

beschwöre (vgl. ^ 7), so giebt der Richter dem Folge. Denn<br />

vielleicht gesteht der Verklagte, wenn ihm der Eid auferlegt werden<br />

soll, und in dem Falle wird eine Beweisführung von Seiten des<br />

') s>^.> J,\ ^..^^.Jl der zurückgeschobene Eid oder ;>J\<br />

Snchau, Muh.immed.iiiisches <strong>Recht</strong>. 45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!