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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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XIV'<br />

Vorwort.<br />

itischen Islams, die Universität in Kairo, ihren Einfluss bis nach<br />

Ostafrika erstreckt hat, wüsste ich nicht zu beweisen. Gegenwärtig<br />

scheint die Schule in Zebid in südarabischen Ländern eine nicht<br />

unbedeutende Rolle zu spielen. Indessen auch ohne Universitäten<br />

und höhere Lehranstalten pflanzt sich <strong>über</strong>all im Islam und so auch<br />

in Ostafrika <strong>das</strong> Studium der Religion d. i. der Theologie und des<br />

<strong>Recht</strong>s in stiller, unauffälliger Weise fort und wird mit einem nie<br />

erkaltenden Eifer betrieben, wofür z. B. die Verbreitung der Arabi-<br />

schen <strong>Recht</strong>slitteratur in Ostafrika Zeugniss ablegt. Der Islam<br />

kennt keine Sonderung der Gesellschaft in Stände; wer am Tage<br />

durch die Ausübung eines Handwerks sein Brod verdient, hält viel-<br />

leicht Abends und Freitags Vorträge <strong>über</strong> <strong>Recht</strong> und Theologie,<br />

und wenn er damit den Beifall seiner Umgebung zu gewinnen<br />

weiss, kann er zu Ansehen, Reichthum und Macht gelangen.<br />

Von den drei grossen Systemen des <strong>Recht</strong>s, welche jetzt den<br />

orthodoxen Islam beherrschen, ist <strong>das</strong>jenige des Schafii <strong>das</strong> jüngste,<br />

Ueber sein Leben geben wir nach F. Wüstenfeld') den folgen-<br />

den Abriss<br />

Abu 'Abdallah Muhammed Ibn Idris aus kuraischitischem, armem<br />

Geschlecht wurde 150/767 im Philisterlande, in Ghaza oder Askalon<br />

geboren, kam aber schon als zweijähriges Kind nach Mekka, wo<br />

er die im Islam übliche Bildung erhielt und frühzeitig die Aufmerk-<br />

samkeit auf sich lenkte. In seinen Wanderjahren hörte er in<br />

Medina den berühmten Mälik Ibn 'Anas, den Gründer des jetzt in<br />

Nordafrika geltenden Malikitischen <strong>Recht</strong>s, war eine Zeit lang<br />

Richter in Jemen und kam dann nach Bagdad unter der<br />

Regierung des Chalifen Harun, wo er zu Muhammed Ibn Elhasan<br />

Elschaibani, dem ältesten Codificator des <strong>Recht</strong>s (speciell des in der<br />

Türkei geltenden Hanefitischen <strong>Recht</strong>s) in Beziehung trat. Für die<br />

Jurisprudenz kommen hauptsächlich die beiden letzteren Perioden<br />

seines Lebens in Betracht, sein Aufenthalt in Bagdad in der Haupt-<br />

*) Der Imam El-Schäfi'i^ seine Schüler und Anhänger, in den<br />

Abhandlungen der Kgl. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen<br />

1890.

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