20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3 2 Buch IV. Kap. 20. Urbarmachung von Oedeland. Anmerkungen. cgj<br />

Kohlen etc. findet, ist dies sein Eigenthum, denn diese Dinge sind<br />

ein Theil des Bodens, den er durch die Cultivation zu Eigenthum<br />

erworben hat. Hierbei wird vorausgesetzt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Vorhandensein<br />

dieser Dinge in dem Boden nicht schon vorher bekannt war. Ist<br />

letzteres der Fall, so erwirbt er sie nicht durch seine Cultivation,<br />

weder die Mineralien, Metalle noch <strong>das</strong> Terrain, in dem sie ge-<br />

funden worden sind. Denn die in diesem Falle vorliegende Absicht<br />

entspricht nicht der Absicht der Cultivation, und Schätze suchen ist<br />

etwas anderes als in Oedeland einen Acker oder Garten anlegen.<br />

Es ist dabei einerlei, ob diese Schätze der Erde so gebraucht 10<br />

werden können, wie sie vorkommen, oder ob sie durch ein technisches<br />

Verfahren gewonnen werden. Wer nicht weiss, <strong>das</strong>s dergleichen<br />

Dinge in dem Boden vorhanden sind, erwirbt den Boden wie auch<br />

diese Dinge dadurch, <strong>das</strong>s er den Boden cultivirt, zum Eigenthum,<br />

nicht aber, falls er von ihrem Vorhandensein Kenntniss gehabt hat.<br />

Als äussere Erdschätze, d. h. solche, die so, wie sie in der<br />

Natur vorkommen, gebraucht werden, gelten Naphtha, Schwefel, Pech,<br />

Harz, Thonerde; als innere, d. h. solche, die nur auf technischem<br />

Wege gewonnen werden können, gelten Gold, Silber, Kupfer, Blei.<br />

Will Jemand eine Wohnung auf Oedeland bauen, muss er <strong>das</strong> 20<br />

Grundstück mit einer Hausmauer von gebrannten oder ungebrannten<br />

Ziegeln, Steinen, Rohr oder Holz oder dergl. umgeben, wenigstens<br />

einen Theil des Raumes <strong>über</strong>dachen und eine Thür anbringen.<br />

Wer auf Ackerland eine Viehhürde oder einen Ort für die<br />

Aufbewahrung von Getreide oder Früchten anlegen will, muss <strong>das</strong><br />

Terrain einfriedigen, braucht aber nichts davon zu <strong>über</strong>dachen, und<br />

muss ein Thor herstellen. Die Einfriedigung darf nicht bloss aus<br />

in die Erde gesteckten Palmenzweigen und aus <strong>über</strong>einander ge-<br />

schütteten Steinen bestehen, sondern muss ein regulärer Mauer-<br />

bau sein. 30<br />

Wer ein Kornfeld anlegen will, muss rings um <strong>das</strong>selbe den<br />

Boden anhöhen, im Inneren den Boden nivelliren, indem er die<br />

Hebungen abträgt und die Senkungen ausfüllt; er muss ferner Für-<br />

sorge treffen für die Bewässerung, falls nicht der Regenfall oder<br />

z. B. <strong>das</strong> Nil- Wasser genügt, und muss den Boden pflügen, wenn<br />

Sach.iu, Muhammedanischcs <strong>Recht</strong>. ji

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!