20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5i4 Buch IV. Kap. 21. Stiftung, Wakf. Anmerkungen. g i<br />

zelnen Bestimmungen des Gesetzes entspricht, so ist er con'ekt^)<br />

und damit rechtskräftig.<br />

B) solche, bei denen der Gesetzgeber ein doppeltes Interesse<br />

verfolgt, erstens eine correkte Ausführung zu sichern, zweitens aber<br />

auch sie so viel als möglich zu erleichtern und zu fördern, weil er<br />

(d. i. Gott) solche Geschäfte liebt und empfiehlt und ein möglichst<br />

häufiges Vorkommen derselben anbahnen und erleichtern Avill. Zu<br />

solchen Geschäften gehört z. B. die Freilassung eines Sklaven,^)<br />

<strong>das</strong> Sich- Trennen oder Sich- Loskaufen einer Ehefrau von ihrem<br />

Manne.3) Wenn bei den Geschäften der Klasse A auch nur eine 10<br />

einzige Bedingung nicht dem Gesetze entspricht, sind sie null und<br />

nichtig. Wenn dagegen ein Geschäft der Klasse B im Allgemeinen<br />

den Anforderungen des Gesetzes entspricht, dagegen in Einzelheiten<br />

iiicorrekt^) ist, so ist es trotzdem rechtskräftig, weil der Gesetzgeber<br />

es, z. B. die Freilassung, durchaus befördern will und gegen die<br />

Nicht-Erfüllung vieler Einzelbestimmungen eine weitgehende Conni-<br />

venz an den Tag legt. Beispiel: Wenn bei dem Kauf <strong>das</strong> Aequi-<br />

valent (der Preis) incorrekt ist, ist <strong>das</strong> ganze Geschäft null und<br />

nichtig. Ist dagegen bei dem Sich-Loskaufen der Ehefrau <strong>das</strong><br />

Aequivalent incorrekt, so ist der Loskauf dennoch rechtskräftig, so- 20<br />

fern die Frau den Ausweg einschlägt, den ihr der Gesetzgeber er-<br />

öffnet hat, d. h. wenn sie eine Durchschnitts-Ehegabe an die Stelle<br />

des Aequivalentes setzt. 5)<br />

Der besondere Charakter der Geschäfte dieser Klasse ist aus<br />

gewissen Texten des Korans oder der Tradition abgeleitet. Die<br />

Differenz der beiden Klassen wird auch in folgender Art dar-<br />

gestellt:") Die manumissio ist eine Aufhebung eines Besitzes<br />

^) -j jÄi."i. Wenn Jemand die Hand des Sklaven oder die Hälfte<br />

des Sklaven freilässt, wird eo ipso der ganze Sklave frei. Beispiel<br />

der .Jo\ ^. Kap. II § 3.<br />

3) giri.. Kap. I S 26—28.<br />

4) js..*oli.<br />

5) Bei dem jisL. <strong>über</strong>wiegt der Charakter der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!