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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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A20 Buch IV. Kap. lo. Mandat. Anmerkungen. S i<br />

a) Der Blinde darf <strong>über</strong> seinen Besitz nicht verfügen, falls zu<br />

dieser Verfügungsart <strong>das</strong> Sehen erforderlich ist, er darf sich aber<br />

vertreten lassen.<br />

b) Wer als Pilger im heiligen Gebiete von Mekka weilt, darf<br />

nicht heirathen noch sich scheiden, darf aber einen Mandatar er-<br />

nennen, damit er als gültig für die Zeit, wo der Mandant nicht mehr<br />

als Pilger im heiligen Gebiete weilt, eine Ehe oder Scheidung für<br />

ihn verfüge. Ausserdem darf ein nicht im heiligen Gebiet weilender<br />

Muslim (A) einem in demselben weilenden Pilger (B) <strong>das</strong> Mandat<br />

geben, <strong>das</strong>s er eine ausserhalb des heiligen Gebietes weilende Per- lo<br />

son (C) zu seinem (des A) Mandatar für die Vereinbarung eines<br />

Ehevertrages für A ernenne.<br />

Alle Dinge, die Jemand für sich verfügen darf, darf er auch als<br />

Vertreter eines Anderen verfügen. Die negative Fassung dieser<br />

Erklärung (alle Dinge, die Jemand nicht für sich selbst verfügen<br />

darf, darf er auch nicht als Vertreter eines Anderen verfügen} er-<br />

leidet folgende Ausnahmen:<br />

a) Eine Ehefrau kann nicht für die Scheidung ihrer Ehe einen Man-<br />

datar bestellen, sie kann aber für eine andere Ehefrau (z. B. auf Veran-<br />

lassung ihres Vormundes) bei deren Ehescheidung als Mandatar fungiren. 20<br />

b) Der Verschwender und der Sklave können als Mandatare<br />

fungiren bei der Entgegennahme eines Ehe-Versprechens auch ohne<br />

Erlaubniss des Vormundes resp. des Herrn, nicht aber bei dem<br />

Angebot desselben.<br />

c) Ein Kind, <strong>das</strong> als wahrhaftig bekannt ist, darf Mandatar<br />

sein, indem es z. B. einer fremden Person erlaubt, <strong>das</strong> Haus seiner<br />

Eltern zu betreten, oder indem es ein Geschenk <strong>über</strong>bringt. Wenn<br />

ein unfreies Mädchen zu A spricht: ,,Mein Herr schickt mich Dir<br />

als Geschenk" und er ihre Aussage für wahr hält, darf er (A) <strong>über</strong><br />

sie verfügen. Wenn ein Kind seinen Auftrag nicht auszurichten 30<br />

vermag, darf es seinen Auftrag an eine dritte Person weitergeben.<br />

Die zum Mandatar zu machende Persönlichkeit muss indivi-<br />

duell genau angegeben werden, so <strong>das</strong>s eine Personen-Verwechslung<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Das Mandat muss genau bekannt sein und genau angegeben<br />

werden. Es muss ferner derartig sein, <strong>das</strong>s es durch Stellvertretung<br />

erledigt werden kann, also z. B. jede Art von Vertrag wie Verkauf

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