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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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12 Buch I. Eheiecht. Text. S 31—36<br />

derselben oder während der vorausgegangenen Menstruation<br />

eine Cohabitation Statt gefunden hat, befindet;<br />

3) eine indifferetite Art, anwendbar auf solche Frauen,<br />

welche die Menstruation noch nicht oder nicht mehr haben,<br />

auf schwangere und auf solche, die losgekauft worden sind<br />

(s. § 27), bevor noch eine Cohabitation Statt gefunden. Bei<br />

diesen kann die Scheidung zu jeder beliebigen Zeit Statt finden.<br />

§ 31. Der freie Mann kann die Ehescheidung dreimal<br />

vornehmen, der Sklave zweimal.<br />

§ 32. [Wer sich von seiner Frau scheiden will, kann<br />

es in der Weise thun, <strong>das</strong>s er die Scheidung für einfach<br />

oder zweifach oder dreifach gültig erklärt]. Er kann dabei<br />

die Zahl der von ihm beabsichtigten Scheidungen in der<br />

Form der Subtraktion einer kleineren Zahl von einer grösseren<br />

ausdrücken.<br />

§ 33- Wer sich von seiner Frau scheiden will, kann<br />

der Scheidungsformel einen Zusatz betreffend den Zeit-<br />

punkt, zu dem die Scheidung eintreten soll, hinzufügen.<br />

Auch kann er die Scheidungsformel so aussprechen, <strong>das</strong>s<br />

<strong>das</strong> Eintreten der Scheidung von dem Eintreten einer Be-<br />

dingung abhängig gemacht wird.<br />

§ 34. Unwirksam ist eine Ehescheidung vor dem Ab-<br />

schluss des Ehekontrakts.<br />

§ 35. Ungültig ist die Ehescheidung, wenn sie ausgesprochen<br />

wird von einer von folgenden Personen:<br />

a. einer unmündigen,<br />

b. einer wahnsinnigen,<br />

c. einer schlafenden,<br />

d. einer dazu gezwungenen Person.<br />

§ 36. Wenn ein Mann seine Ehefrau zum ersten oder<br />

zum zweiten Mal entlässt, so kann er, so lange ihre Wartezeit<br />

noch nicht abgelaufen ist, wieder mit ihr in die Ehe<br />

eintreten (sie reklamiren), ohne einen neuen Ehevertrag zu<br />

schliessen.

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