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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ 2 Buch IV. Kap. 2. Vom Pränumerationskauf. Anmerkungen, ^xi<br />

Gold und Silber dürfen nur gewogen werden.<br />

Eine Combination von Messen und Wägen ist unzulässig, wie<br />

auch diejenige zwischen Zählen und Wägen. Beispiel: „Ich zahle<br />

dir diesen Denar voraus für eine Lieferung von 100 Melonen, von<br />

denen jede einzelne zwei Pfund wiegt". Eine solche combinirte<br />

Maassbestimmung ist nur dann zulässig, wenn die Gewichtsbestimmung<br />

von den Contrahenten nur als eine approximative aufgefasst<br />

ist und <strong>das</strong> Objekt ein solches ist, <strong>das</strong>s es zu dem Lieferungs-Termin<br />

jeder Zeit zu jedem beliebigen Gewicht vorhanden ist.<br />

Die vier Maassarten sind: Hohlmaass, Längenmaass, Ge- lo<br />

wicht, Zahl.<br />

Ad c: Der Fälligkeitstermin muss so deutlich bestimmt sein,<br />

<strong>das</strong>s ein Zweifel ausgeschlossen. Wenn also die Vereinbarung<br />

lautet: „Die Lieferung soll geschehen vor der Ankunft von Zaid"'<br />

oder „vor der Ej-nte", so ist sie ungültig.<br />

Anstatt nach Monat und Tag zu datiren, kann man die Fest-<br />

tage des Jahres als Datum angeben. Wenn in diesem Zusammen-<br />

hang von Jahr und Monat im Allgemeinen die Rede ist, sind Mond-<br />

Monate und Mond-Jahre gemeint.<br />

Wird die Lieferung fixirt anf drei Hlonate de dato, und dies 20<br />

Datum liegt in der Mitte des Monats (d. h. wenn <strong>das</strong> Datum nicht<br />

der letzte Tag des Monats ist), so werden die beiden auf den<br />

Vertrags-Monat folgenden Monate nach dem Neumonde berechnet,<br />

während der Rest des Vertrags-Monats durch eine entsprechende<br />

Anzahl von Tagen des dritten Monats auf 30 Tage ergänzt wird.<br />

Wenn aber der Vertrag am letzten Tage des Monats ab-<br />

geschlossen wurde, so werden einfach die drei folgenden Kalender-<br />

monate gerechnet (und der Vertrags-Tag wird nicht mitgerechnet).<br />

Hierbei ist indessen eine Ausnahme zu machen: Hat der letzte<br />

Monat 30 (nicht 29) Tage, so wird der Vertrags-Tag in der Weise 30<br />

mitgerechnet, <strong>das</strong>s er, d, h. die Stunden des Tages, die von ihm<br />

noch übrig waren, als der Vertrag geschlossen wurde, mit einer<br />

entsprechenden Stundenzahl des 30. Tages zu einem ganzen Tage<br />

ergänzt wird. ^)<br />

Wenn der Termin in einem am letzten Dhulhigge geschlossenen<br />

') Vgl. El-Khatib 11, 19 Glosse.

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