20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vorwort. XIII<br />

<strong>das</strong>s der Landesfürst im Islam nur solche Beamten und Richter an-<br />

stelle, die seines Glaubens seien; <strong>das</strong> sei im Islam immer die Regel<br />

gewesen; der Sultan (der Türkei) stelle, da er Hanefit sei, in allen<br />

seinen Ländern im Allgemeinen nur Hanefitische Beamten und<br />

Richter an; nach derselben Regel stellten die Fürsten von Oman<br />

nur Ibaditen an; was Ostafrika betreffe, so hätte <strong>das</strong> frühere<br />

Fürstenhaus, <strong>das</strong> Geschlecht Ja'rub') (die von 1624— 1741 <strong>über</strong><br />

Oman und Ostafrika herrschten) nur Ibaditen angestellt, dagegen sei<br />

<strong>das</strong> jetzige Fürstenhaus der Sajjids^) (seit 1741) von dieser Regel<br />

abgewichen, indem sie aus politischer Rücksicht und aus Wohl-<br />

wollen für ihre Unterthanen nicht Glaubensgenossen, sondern Schafi-<br />

iten als Richter angestellt hätten, da in Ostafrika die Schafiiten<br />

zahlreicher seien als die Ibaditen. Nach der Angabe eines anderen<br />

Ibaditischen Juristen waren zur Zeit, als <strong>das</strong> Deutsche Reich die<br />

Verwaltung Ostafrika's <strong>über</strong>nahm, die Gouverneure und Richter in<br />

Zanzibar, in Mombassa und an der Deutschen Küste von Umba<br />

bis Rovuma sowie im Inneren z. B. in Tabora Ibaditen, dagegen in<br />

Lamu, Kismaju, Barawa und Mukdischu Schafiiten. In Zanzibar<br />

hielt Sajjid Said (gestorben 1856) fünf Schafiitische Richter und<br />

nur einen Ibaditischen, dagegen Sajjid Bargasch (gestorben 1888)<br />

fünf Ibaditische und zwei Schafiitische. Jenachdem der Landesfürst in<br />

seiner theologischen Ueberzeugung tolerant oder fanatisch ist, je-<br />

nachdem diese oder jene Partei seine Gunst geniesst, fallen der<br />

einen oder der anderen alle Aemter im Lande, und damit aller<br />

Einfluss und Reichthum zu. Jedenfalls bilden die Schafiiten in<br />

ganz Ostafrika den alten Stamm der muhammedanischen Bevöl-<br />

kerung und die weitaus <strong>über</strong>wiegende Majorität, so<strong>das</strong>s für die<br />

deutsche Regierung nach dem Vorgange der Dynastie der Sajjids<br />

in erster Linie die Pflege des Schafiitischen <strong>Recht</strong>es in Betracht<br />

kommt. Diese Schafiitischen Muhammedaner sind vermuthlich nicht<br />

aus Oman, sondern aus den südarabischen Ländern Hadramaut,<br />

Mahra und Jemen eingewandert. Ob die Hochburg des Schafi-<br />

^) o^-^vsi-wJ jP Jl. AI (oder auch läl gesprochen) Bu Sa id.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!