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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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5g5 Buch IV. Kap. 24. Das Findelkind. S 3<br />

die Aussage durch Worte oder Stillschweigen bestätigt^ und wenn<br />

<strong>das</strong> betreffende Wesen nicht schon vorher ebenfalls nach erlangter<br />

Mündigkeit <strong>das</strong> Gegentheil behauptet hat. Wenn dagegen N. N.<br />

die Aussage des X bestreitet, bleibt X frei ; und<br />

wenn N. N. später<br />

seine Aussage zurücknimmt und nun behauptet, <strong>das</strong>s X doch Sklave<br />

sei, so bleibt <strong>das</strong> wirkungslos. Ebenso ist auch die Aussage des<br />

X, <strong>das</strong>s er Sklave sei, wirkungslos, wenn er vorher, aber schon als<br />

erwachsener Mensch bekannt hat, <strong>das</strong>s er frei ist.

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