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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ 19 Buch VI. Strafrecht I. Anmerkungen. ygT,<br />

Wenn abgesehen von dieser Wunde ein Knochenbruch oder<br />

eine Knochendislocation plus Knochen bruch erfolgt ist, wird die<br />

Sühne auf lo resp. 15 Kameele erhöht.<br />

Wenn ein Dauerzahn, der nicht <strong>über</strong>zählig ist und normal in<br />

der Zahnreihe steht, der vollständig, nicht mehr Milchzahn ist und<br />

fest sitzt, ausgeschlagen wird, so ist <strong>das</strong> Sühnegeld zu zahlen, einerlei<br />

ob er mit der Wurzel oder ohne dieselbe ausgerissen ist. Ent-<br />

spricht der ausgeschlagene Zahn nicht diesen Bedingungen, so ist<br />

eine von dem Richter festzusetzende Entschädigung zu zahlen.<br />

Wer einen Anderen so misshandelt, <strong>das</strong>s sein Zahn unbrauch- 10<br />

bar wird, wenn er auch an seiner Stelle bleibt, so ist ebenfalls <strong>das</strong><br />

Sühnegeld zu zahlen.<br />

Dem jirsprünglicJien Zahn steht gegen<strong>über</strong> ein <strong>über</strong>schüssiger<br />

Zahn ausserhalb der Reihe. Für diesen ist die Jiukimie zu zahlen.<br />

Sitzt aber dieser <strong>über</strong>zählige Zahn in der gewöhnlichen Zahnreihe,<br />

so ist <strong>das</strong> Sühnegeld zu zahlen. Ist nur ein Thcil des Zahns zerstört,<br />

ist eine entsprechende Entschädigung^) zu zahlen, d. h. eine Quote,<br />

welche dem Verhältniss des zerstörten Theiles zu dem sicht-<br />

baren Theil des Zahns entspricht. Die Zähne müssen Dauerzähne<br />

sein, nicht Milchzähne. Wenn ein Milchzahn ausgeschlagen wird, 20<br />

so ist nachzusehen, ob dadurch die betreffende Stelle im Kiefer ver-<br />

dorben ist oder nicht; ist sie verdorben, so gilt der Zahn gleich<br />

einem Dauerzahn ;<br />

lässt sich aber dies nicht feststellen, so ist die<br />

hukiinie zu bezahlen. Wenn der ausgeschlagene Zahn so wackelte,<br />

<strong>das</strong>s er nicht mehr brauchbar war, ist die hukiinie zu zahlen. Wenn<br />

neben den Zähnen auch ein Theil des Bartes zerstört wird, so ist<br />

<strong>das</strong> Sühnegeld sowohl für jene wie für diesen zu zahlen.<br />

§ 19. Unter einem solchen Theil des Körpers ist z. B, eine<br />

unbrauchbare Hand zu verstehen, die Brustwarze des Mannes (im<br />

Gegensatz zu der Brustwarze der Frau, für die <strong>das</strong> Sühnegeld zu 30<br />

zahlen ist).<br />

Dies discretionäre Sühnegeld darf die Höhe des gesetzlichen<br />

Sühnegeldes nicht erreichen. Das höchste Maass der Strafe ist <strong>das</strong><br />

Sühnegeld für Tödtung; <strong>das</strong> Attentat ist in seinem Verhältniss zur<br />

Tödtung abzuschätzen, speciell ist zu bestimmen, wie sehr <strong>das</strong> Opfer<br />

o^^

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