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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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212 Buch III. Erbrecht und Testament. Anmerkungen. S 6— 7<br />

Die beiden Erben erhalten ^/ö der Masse als die ihnen zu-<br />

stehenden Quoten und ^6 durch Rückfall.<br />

Wenn aber weder allgemeine Erben noch Quoten-Erben, daher<br />

auch keine Rückfalls-Erben vorhanden sind, so werden die entfernten<br />

Verwandten zur Erbschaft berufen, entweder allein oder neben dem<br />

Fiscus.<br />

§ 7. Die in diesem ^ nach Koran 4, 12— 16 verzeichneten<br />

sechs Quoten werden von den Erbrechtslehrern bezeichnet als<br />

ein Viertel einfach, doppelt = V2 und halb = '/s,<br />

ein Drittel einfach, doppelt = ^3 und halb = ^e- *o<br />

Obwohl nach dem Wortlaut des Korans diese Theile für alle<br />

Ewigkeit unveränderlich festgestellt sind, so erfahren sie doch in<br />

der Praxis der Erbschaftstheilung zuweilen eine Vermehrung und<br />

eine Verminderung,<br />

a) eine Vermehrung durch Rückfall^) in der auf S. 211 an-<br />

gegebenen Art;<br />

b) eine Verkleinerung^), die allerdings von einigen Seiten ver-<br />

worfen worden ist, nämlich die unter gewissen Umständen erfolgende<br />

Verkleinerung der Sechstel zu Siebentel und der Achtel zu Neuntel.<br />

Die <strong>Recht</strong>swissenschaft verwendet ausser den koranischen Quoten 20<br />

auch noch die folgenden:<br />

i) <strong>das</strong> Drittel des Restes^). Diese Rechnung kommt in An-<br />

wendung, wenn die Erben sind<br />

ein Grossvater als Quoten-Erbe,<br />

ein Quoten-Erbe und<br />

drei oder mehr Brüder des Erblassers als allgemeine Erben.<br />

Es wird in diesem Fall, nachdem die Quote des einen Quoten-<br />

Erben abgezogen, ein Drittel des Restes dem Grossvater zuerkannt,<br />

während die Brüder sich den Rest theilen:<br />

Die Mutter erbt Ve = Vis 3o<br />

Der Grossvater erbt ein Drittel des Restes ('S/jg) d. i. 5/,8<br />

Fünf Brüder erben '°/i8, jeder -/is<br />

Wenn diese Bestimmung vom Drittel des Restes nicht wäre,<br />

würde die Vertheilung folgende sein<br />

i) !>^b. 2) J_^b. 3) JUI Juii".<br />

/i8-

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