20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6q5 Buch V. Richter und Gerichtsverfahren. Anmerkungen.<br />

tige Landesfürst oder ob seine Autorität eine geringere ist. Wenn<br />

dagegen der Landesfürst, auch der mit souveräner Macht bekleidete,<br />

einen Nicht-MusHm zum Richter macht, sind dessen ürtheile null<br />

und nichtig, während nach der Ansicht eines <strong>Recht</strong>slehrers, wenn der<br />

Landesfürst ein Weib oder ein Kind zum Richter machte, dessen<br />

Ürtheile als gültig hingenommen werden müssten.<br />

Wenn ein Richter nicht vorhanden ist oder ein vorhandener<br />

Richter unerschwingliche Gebühren verlangt, können zwei oder mehr<br />

Personen, einerlei ob sie zum Richteramt qualificirt sind oder nicht,<br />

als Schiedsgericht fungiren <strong>über</strong> Sachen, bei denen eine Bestrafung<br />

nomine dei nicht in Frage kommen kann. Ihr Spruch ist verbind- i<br />

lieh, wenn die Parteien sich vor der Verkündigung desselben ver-<br />

pflichtet haben ihn anzuerkennen. Wenn eine der streitenden Par-<br />

teien selbst Richter ist, ist ihr Spruch auch dann gültig, wenn die<br />

Parteien sich nicht vorher zur Anerkennung desselben verpflichtet<br />

haben.<br />

Wenn Jemand zum Richter ernannt ist, sollen zwei Zeugen der<br />

Ernennung ihn in seinen Sprengel begleiten und dort einführen; in-<br />

dessen kann er sich auch allein und ohne Zeugen einführen, wenn<br />

die Thatsache seiner Ernennung anderweitig bekannt geworden ist.<br />

Es ist empfehlenswerth, <strong>das</strong>s der Landesfürst den Richter durch 20<br />

eine schriftliche Urkunde ernenne, wie Muhammed gethan. Der<br />

Richter soll seinen Einzug halten, ein schwarzes Kopftuch tragend,<br />

am Montag, Donnerstag oder Sonnabend. Er soll sich nach den<br />

Personal-Verhältnissen des Sprengeis erkundigen, wenn möglich,<br />

vor seinem Einzüge, wenn nicht anders möglich, jedenfalls sofort<br />

nach demselben.<br />

Der Landesherr kann an einem Ort mehr als einen Richter<br />

anstellen, aber jeder Richter bleibt Einzelrichter und der Landes-<br />

herr kann sie nicht verpflichten gemeinschaftlich zu urtheilen.<br />

Es ist empfehlenswerth für den Landesherrn dem Richter zu 30<br />

gestatten, <strong>das</strong>s er sich selbst einen Stellvertreter^) zu seiner Hülfe<br />

annehme. Wenn der Landesherr diese Erlaubniss von Bedingungen<br />

abhängig macht, müssen sie erfüllt werden; wenn er dagegen in<br />

Na ib.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!