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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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A^2 Buch IV. Kap. 13. Usurpation. Anmerkungen. % I<br />

I. Jemand usurpirt eine Bohle von Schiffsbauholz und fügt sie<br />

in sein Schiff ein. Das Schiff geräth auf seiner Fahrt in einen<br />

Sturm; <strong>das</strong> Herausreissen der Bohle würde Menschen und Dinge<br />

dem Untergange aussetzen. In diesem Falle muss mit der Rückgabe<br />

gewartet werden, bis <strong>das</strong> Schiff einen Strand erreicht. Wenn<br />

dagegen Jemand einen Steinblock usurpirt und ihn in die Basis<br />

eines Thurmbaues einfügt, muss er den Stein sofort zurückgeben,<br />

weil hier ein Grund für <strong>das</strong> Warten nicht vorliegt.<br />

II. Der Usurpator darf die Rückgabe zu dem Zweck, um sich<br />

dieselbe von Anderen bezeugen zu lassen, verzögern, auch dann, 10<br />

wenn der Besitzer die sofortige Rückgabe fordert. Eine solche<br />

Verzögerung ist deshalb zulässig, weil möglicher Weise der Besitzer<br />

leugnet <strong>das</strong> Usurpirte zurückerhalten zu haben, und die diesbezüg-<br />

liche Aussage des Usurpators nur dann gilt, wenn er sie beweisen<br />

kann. Zu diesem Zweck muss ihm die Zeit gewährt werden sich<br />

Zeugen zu suchen.<br />

Der Usurpator muss <strong>das</strong> usurpirte Objekt an jene Stelle zu-<br />

rückgeben, von der er es weggenommen hat. Die Rückgabe kann<br />

aber auch in der Weise Statt finden, <strong>das</strong>s er es vor den Besitzer hin-<br />

stellt, vorausgesetzt, <strong>das</strong>s dem Besitzer aus dem Transport des Ob- 20<br />

jektes nach seinem Wohnsitz keine Kosten erwachsen. Wenn der<br />

Usurpator dem Besitzer in der Steppe begegnet und dieser von ihm<br />

die sofortige Rückgabe verlangt, kann der Usurpator es ihm zurück-<br />

geben, ohne <strong>das</strong>s er zur Zahlung der Kosten des Transportes nach<br />

dem Wohnsitz des Besitzers verpflichtet ist. Wenn der Besitzer an<br />

solcher Stelle sich sein Gut zurückgeben liesse und wollte dann<br />

dem Usurpator noch die Kosten des Transports nach seinem Wohn-<br />

sitz auferlegen, so wäre <strong>das</strong> unstatthaft.<br />

Wenn Jemand ein usurpirtes Thier in den Stall des Besitzers<br />

zurückliefert, ist die Rückgabe perfekt, vorausgesetzt, <strong>das</strong>s der Be- 30<br />

sitzer durch Augenschein oder die Nachricht einer glaubwürdigen<br />

Person Kenntniss davon genommen hat. Dagegen ist ohne Kennt-<br />

nissnahme des Besitzers die Rückgabe nicht perfekt.<br />

Die Rückgabe erfolgt unter Umständen nicht an den Besitzer,<br />

sondern an den zeitweiligen Nutzniesser. Wer einem Depositar <strong>das</strong><br />

Depot, einem Miether <strong>das</strong> Gemiethete, einem Pfandnehmer <strong>das</strong><br />

Pfand usurpirt, muss es an den Depositar etc. zurückgeben (nicht

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