20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

526 Buch IV. Kap. 15. Commandit-Gesellschaft. Anmerkungen. J 3<br />

bildet, abschafft, so muss der Gerent, einerlei ob Gewinn erzielt worden<br />

ist oder nicht, <strong>das</strong> Kapital in demjenigen Gelde, in dem er es er-<br />

halten, zurückzahlen, falls der Commanditär es verlangt. Gehört<br />

<strong>das</strong> Kapital einer unter Curatel stehenden Person, so ist es unter<br />

allen Umständen in derjenigen Münzsorte zurückzugeben, in der<br />

der Gerent es empfangen hat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!