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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ IC Buch I. Eherecht. Anmerkungen. oc<br />

Während im Allgemeinen die Frau die Empfängerin der Ehe-<br />

gabe ist, giebt es zwei besondere Fälle, in denen die Ehegabe an<br />

den Mann gezahlt werden muss:<br />

I.') Das durch einen Ehevertrag zwischen zwei Personen ge-<br />

schlossene Verhältniss entspricht in der Hauptsache einer Verlobung<br />

nach deutscher Sitte. Ist die Verlobte minderjährig, so bekommt<br />

sie von dem Verlobten nichts, weder Unterhalt noch Wohnung noch<br />

Kleidung (d. h. sie bleibt im Hause ihrer Eltern und wächst dort<br />

auf). Es besteht in muhammedanischen Ländern vielfach der Brauch<br />

schon ganz kleine Kinder (eine Bestimmung oder Beschränkung des lo<br />

Alters giebt es nicht) zu verloben. Es kann daher sehr wohl der<br />

Fall vorkommen, der im Folgenden supponirt wird, <strong>das</strong>s nämlich ein<br />

Mann mit einer erwachsenen Frau verheirathet ist, während er zugleich<br />

mit einem Kinde (vielleicht einem Baby) verlobt ist. Wir nennen<br />

die erstere A, die letztere B.<br />

Wenn die Frau A <strong>das</strong> Baby B von ihrer Muttermilch trinken<br />

lässt, so wird A die Milchmutter von B, und dadurch wird die Ehe<br />

des Mannes mit A wie seine Ehe (Verlobung) mit B null und nichtig.<br />

Der Ehemann ist der geschädigte, seine Ehefrau A die Unheilstifterin.<br />

Was hat nun mit der Ehegabe von A und B zu geschehen? — 20<br />

Der Mann hat der B (d. i. seiner Baby-Verlobten) die Hälfte<br />

ihrer Ehegabe zu zahlen, wie <strong>das</strong> Gesetz für den Fall einer Ehe-<br />

scheidung ohne stattgehabte Cohabitation vorschreibt, entweder die<br />

Hälfte der im Ehecontrakt festgesetzten Ehegabe ^) oder die Hälfte<br />

einer Durchschnitts Ehegabe. j) S. § 19.<br />

Die Ehefrau A würde unter normalen Verhältnissen, d. h. bei<br />

einer Ehescheidung nach stattgehabter Cohabitation <strong>das</strong> Anrecht auf<br />

die ganze Ehegabe haben. Jedoch in diesem Fall hat sie eine halbe<br />

Durchschnitts-Ehegabe an din Mann zu zahlen, was als eine Art<br />

Ausgleich zwischen dem, was der Mann von ihr zu fordern hat 30<br />

(wegen wissentlicher Vernichtung seiner Verlobung mit B), und dem-<br />

jenigen, was er ihr schuldet (wegen der Dienste, die sie bis dato<br />

als Ehefrau ihm geleistet), anzusehen ist.

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