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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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^gO Buch IV. Kap. 6. Cession. Anmerkungen, S '<br />

nicht gezwungen, einen Cessions-Vertrag abschliessen kann, so ist<br />

<strong>das</strong> <strong>über</strong>flüssig, weil es sich aus der Natur jedes Vertrages von<br />

selbst ergiebt.<br />

Für die Gültigkeit der Cession ist die Einwilligung des Cessionars<br />

nicht erforderlich (erforderlich bei den Hanefiten). Derjenige, auf<br />

den die Forderung <strong>über</strong>gegangen ist, hat <strong>das</strong> <strong>Recht</strong>, in eigener<br />

Person oder durch einen Stellvertreter sich die Schuld von dem<br />

Cessionar bezahlen zu lassen.<br />

Man kann eine Forderung gegen einen Todten cediren, denn<br />

für seine Schulden haftet sein Nachlass, dagegen ist die Cession lo<br />

einer Forderung gegen den Nachlass eines Todten nicht gültig,<br />

weil in dem Falle die Person des Cessionars fehlt.<br />

Wenn ein Streit entsteht, indem A behauptet, er habe B,<br />

seinen Gläubiger, zu seinem Vertreter mit der Aufgabe: seine (des<br />

A) Forderung gegen C von diesem einzutreiben, ernannt, während<br />

B behauptet, <strong>das</strong>s A ihm seine Forderung gegen C cedirt habe,<br />

so wird, wenn der von A gebrauchte Ausdruck sowohl als eine<br />

Uebertragung der Vertretung, wie als eine Cession aufgefasst werden<br />

kann, zu Gunsten des A entschieden, weil er am besten wissen<br />

muss, was er mit seinen Worten beabsichtigt hat. 20<br />

Wenn dagegen der Ausdruck nicht mehrdeutig war, sondern<br />

nur von der Cession gesprochen ist, und trotzdem A behauptet,<br />

<strong>das</strong>s er den B nur zu seinem Stellvertreter habe machen wollen,<br />

so wird dem B der Eid angetragen und demgemäss entschieden.<br />

Wenn der Streit sich in entgegengesetzter Richtung bewegt,<br />

indem A behauptet, er habe B seine Schuld (gegen C) cedirt,<br />

während B behauptet, von ihm zum Vertreter gemacht worden zu<br />

sein, so wird, wenn der gebrauchte Ausdruck mehrdeutig war,<br />

dem B der Eid angetragen und demgemäss entschieden. Wenn<br />

dagegen der gebrauchte Ausdruck nur auf die Cession bezogen werden 30<br />

konnte, wird gemäss der eidUchen Aussage des A entschieden.<br />

Nachdem durch die Cession des A an B der letztere Gläubiger<br />

des C geworden, kann er seine Forderung gegen C an andere<br />

Personen weiter cediren.<br />

Ferner steht es B frei, sich von C in der Weise bezahlt zu<br />

machen, <strong>das</strong>s C eine ihm (dem C) zustehende Forderung gegen<br />

eine andere Person an Zahluns^s Statt ihm cedirt.

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