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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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276 Buch IV. Kap. i. Verkauf und Kauf. Anmerkungen. % l.<br />

Ad a: Es genügt nicht, <strong>das</strong>s die Sache gegenwärtig ist,<br />

sondern sie muss auch wahrnehmbar sein, so <strong>das</strong>s die Contra-<br />

henten von ihrem Wesen und Werth sich ein eigenes Urtheil bilden<br />

können. Es ist nicht nöthig, <strong>das</strong>s im Moment des Vertrags-<br />

schlusses die Sache ihnen sichtbar sei, sondern es genügt, wenn sie<br />

dieselbe vorher gesehen haben und sich ihrer erinnern, voraus-<br />

gesetzt, <strong>das</strong>s die Sache nicht secundum rerum naturam in der<br />

Zwischenzeit in einer den Werth afficirenden Weise sich verändert.<br />

Es genügt ferner, wenn sie nur einen Theil der Sache, z. B. eines<br />

Haufens Korn, sehen, sofern nach dem Theil <strong>das</strong> Ganze beurtheilt 10<br />

werden kann.<br />

Bei gemischten oder zusammengesetzten Dingen ist zu unter-<br />

scheiden: Wenn der Zusatz, d. h. <strong>das</strong>jenige, was abgesehen von<br />

demjenigen, <strong>das</strong> der Käufer zu erwerben wünscht, in oder an der<br />

Sache sich befindet, mit ihr verbunden ist, secundum rerum naturam<br />

zu der Sache selbst gehört, ist der Verkauf gültig, sonst nicht. Der<br />

Verkauf von Fleisch, in dem ein Knochen steckt, ist gültig. Dagegen<br />

ist der Verkauf von Milch, der Wasser beigemischt ist, ungültig.<br />

Zulässig soll heissen formal richtig, den Gesetzen entsprechend.<br />

Doch kann es vorkommen, <strong>das</strong>s ein solcher Verkauf unter gewissen 20<br />

Umständen verboten, ^) rechtsunwirksam ist, z. B. wenn er abge-<br />

schlossen wird in der Zeit des Hauptgottesdienstes am Freitag (um<br />

die Mittagszeit).<br />

Damit ein Verkauf rechtskräftig sei, muss er, und nicht allein<br />

diese Art, sondern auch die sub b), den folgenden weiteren Be-<br />

dingungen entsprechen<br />

a) Das Verkaufsobjekt wie der Preis müssen gesetzlich rein<br />

sein (^ 2). Eine Sache kann von Natur unrein oder, ursprünglich<br />

rein, später unrein geworden sein. Das unrein gewordene kann<br />

verkauft werden, wenn es durch Waschen gereinigt werden kann, 30<br />

sofern nicht der Schmutz in alle Poren. Ritzen oder Maschen ein-<br />

gedrungen ist und sie verstopft hat. Auch kann etwas unreines,<br />

wenn es mit etwas reinem verbunden ist, verkauft werden, z. B, ein<br />

Haus, <strong>das</strong> aus solchen Ziegeln gebaut ist, die mit Mist vermengt<br />

sind, oder ein mit ^list gedüngter Acker.<br />

f\fy<br />

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