20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

25 Buch I. Eherecht. Anmerkungen. S 5—<br />

Die Bestimmungen der Absätze 2. 3. 4. 5. 7. gelten auch für<br />

den anderen Fall, für <strong>das</strong> Gesehen-werden eines Mannes durch ein<br />

Weib.<br />

§' 5. 6. Die Bestimmungen des ^ 6 gelten ebenfalls für die beiden<br />

Brautzeugen.<br />

1. Dem Muslim steht gegen<strong>über</strong> der Kitäbi, d. h. Angehöriger<br />

einer Religionsgenossenschaft, welche ihre Lehre auf eine schriftliche<br />

göttliche Offenbarung stützt, also in der Hauptsache Christen, Juden,<br />

Parsen. Dagegen ist der Götzendiener sowie der Apostat, der den<br />

Islam ableugnet, rechtlos. lo<br />

Der Kitäbi ist entweder<br />

a) dliinum, d. h. Unterthan eines Muslimischen Staates und dessen<br />

Schutz geniessend, z. B. die christlichen Unterthanen der Türkei.<br />

b) harbi (hostis), d. h. Angehöriger eines Staates, mit dem der<br />

Islamische Staat keinerlei Beziehungen unterhält oder im Kriege steht;<br />

c) nmäkid, d. h. Angehöriger eines Staates, mit dem der<br />

Islamische Staat ein Vertragsverhältniss unterhält, z. B. die euro-<br />

päischen in Aegypten lebenden Fremden;<br />

d) vmstamin, d. i. geduldeter Fremder, der den Schutz des Is-<br />

lamischen Staates geniesst, ohne ein Anrecht darauf zu haben, z. B. 20<br />

die Gesandten einer Macht, mit der <strong>das</strong> Islamische Reich kein<br />

Vertragsverhältniss hat.<br />

2. Volljährig. Wenn ein Knabe oder ein Mädchen <strong>das</strong> I5te<br />

Lebensjahr vollendet hat, ist er oder sie volljährig. Der Knabe<br />

kann auch schon früher volljährig werden, aber nicht vor dem<br />

vollendeten Qten Lebensjahr, nämlich sobald er zeugungsfähig ist.<br />

Auch <strong>das</strong> Mädchen kann früher volljährig werden, aber ebenfalls<br />

nicht vor dem vollendeten Qten Lebensjahre, sobald sie menstruirt<br />

oder schwanger wird. Wenn ein Mädchen gebärt, wird ihre Voll-<br />

jährigkeit datirt von dem Zeitpunkte, der 6 Monate vor der Geburt 3°<br />

liegt. Die in der Bestimmung der Volljährigkeit genannten Monate<br />

sind Mond-Monate.<br />

Bei einem christlichen oder jüdischen Kinde gilt <strong>das</strong> Wachsen der<br />

Schamhaare als Zeichen der Volljährigkeit.<br />

3. Zurechnungsfähig im Gegensatz zu geisteskrank oder wahn-<br />

sinnig, sei es andauernd oder nur zeitweise. Viele der Bestimmungen<br />

<strong>über</strong> den Geisteskranken gelten auch für den Epileptiker. Von beiden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!