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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 9. Die Säkularisation 87<br />

Zimmer selbst, verwendeten ein weiteres als Speisezimmer, ein drittes als<br />

Gesindestube, vier Zimmer als Dienstbotenkammern und die restlichen<br />

zur Aufbewahrung von Schwarzwäsche und Haushaltsgegenständen. Eine<br />

Küche wurde vermutlich neu eingebaut. Ferner behielten sie den schon<br />

nach der Säkularisation für die Benutzung des Konvents im Kreuzgang<br />

im Jennerflügel eingerichteten Stall sowie Kellerräume bei. Als die letzte<br />

Konventsfrau nach Konstanz zog, wurde ihr auf ihren Wunsch das Recht<br />

auf Rückkehr und auf Bezug einer Wohnung im Neuen Kloster eingeräumt<br />

(FAS, Fürstl.Hohenzoll.Hofkammer Sigmaringen, Neuverz.Akten 24334).<br />

Unmittelbar nach der Säkularisation wurde in <strong>Wald</strong> ein fürstlich hohenzollern-sigmaringisches<br />

Oberamt eingerichtet, das die Orte der ehemaligen<br />

klösterlichen Niedergerichtsherrschaft (sogenanntes Amt <strong>Wald</strong>)<br />

umfaßte. 1822 und 1830 kamen die aufgelösten Obervogteiämter Hohenfels<br />

und Beuron hinzu (Wochenblatt für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen<br />

1822, S. 64; 1830 S. 51 f.). Die Behörde blieb bei der Vereinigung<br />

Hohenzollerns mit Preußen 1850 als nunmehr Preußisches Oberamt <strong>Wald</strong><br />

bis 1862 bestehen. <strong>Das</strong> Fürstliche Rentamt <strong>Wald</strong> wurde 1822 eingerichtet<br />

(Wochenblatt für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen 1822, S. 64).<br />

Aufgrund einer am 25. April 1812 zwischen Fürst Anton Alois und<br />

Erbprinz Karl von Hohenzollern-Sigmaringen geschlossenen Konvention<br />

wurden mit Wirkung von Georgi 1812 die gutsherrlichen Rechte in den<br />

Herrschaften <strong>Wald</strong> und Hohenfels an den Erbprinzen abgetreten. Die<br />

Verwaltung fiel am 1. Mai 1830 wieder an die Fürstliche Hofkammer<br />

zurück, nachdem dem Erbprinzen das Einkommen eines hohenzollernsigmaringischen<br />

Rentamts in den Niederlanden angewiesen worden war 1).<br />

Die fürstlichen Verwaltungsstellen waren in den vom Konvent nicht<br />

bewohnten Klostergebäuden, vorrangig im Gastflügel, untergebracht<br />

(FAS, Fürstl.Hohenzoll.Hofkammer Sigmaringen, Neuverz.Akten 24334).<br />

Im Kloster befanden sich während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts<br />

Oberamt, Rentamt, Physikat und Oberförsterei 2). In den Abteitrakt baute<br />

man 1833 das Amtsgefangnis ein, bestehend aus vier Zellen, davon drei<br />

für Kriminalfalle und eine für bürgerliche Sachen (StaatsArchSig Ho 82,<br />

Neuverz.Akten II 4606 und 4607). Nachdem kurz zuvor eine Physikatsapotheke<br />

eröffnet worden war (StaatsArchSig Ho 86, Neuverz.Akten II<br />

4530), löste man die Klosterapotheke 1834 auf (FAS, Fürstl.Rentamt <strong>Wald</strong>,<br />

1) F AS, Fürstl.Hohenzoll.Hofkammer Sigmaringen, Neuverz.Akten 25401.<br />

FAS, HausArchSig 53,1243. ST. WIEST, Aus Walbertsweiler Pfarrbüchern S. 172.<br />

2) FAS, Fürstl.Rentamt <strong>Wald</strong>, Neuverz.Akten 3934. FAS, Fürstl.Hohenzoll.Hofkammer<br />

Sigmaringen, Neuverz.Akten 24334. Hof- und Adreßhandbuch<br />

des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen 1844 S. 270.

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