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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 11. Würden und Ämter 185<br />

Im Jahr 1548 wurden Kaufmann, Pfistermeister und Keller als die drei<br />

Ämter in Kloster <strong>Wald</strong> bezeichnet (U 766).<br />

Der Kau fm a n n 1) ist erstmals 1259 belegt und war wahrscheinlich<br />

schon damals, sicher aber 1281 ein Konversbruder. <strong>Das</strong> Amt wurde<br />

vermutlich bis um 1372 mit Laienbrüdern besetzt, danach überwiegend<br />

mit Pfründnern. Der erste Kaufmann bzw. Amtmann aus der waldischen<br />

Pfründnerschaft läßt sich vielleicht schon 1397, sicher aber 1401 nachweisen,<br />

der letzte dürfte 1516-1523 amtiert haben. Möglicherweise waren<br />

bereits im 15. Jahrhundert einzelne Kaufmänner keine Pfründner mehr,<br />

aber erst in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wichen letztere vollständig<br />

den besoldeten Angestellten. Letztere entstammten fast ausnahmslos<br />

dem Bürgertum der Städte in Oberschwaben und am Bodensee, waren<br />

seit der Mitte des 17. Jahrhunderts zumeist ausgebildete Juristen und hatten<br />

üblicherweise Berufserfahrung in städtischen oder herrschaftlichen Verwaltungen<br />

gesammelt. Verschiedentlich traten ehemals salemische Beamte<br />

in <strong>Wald</strong> ein. Seit Ende des 16. Jahrhunderts tritt neben die Bezeichnung<br />

Kaufmann der Titel Amtmann bzw. Oberamtmann, seit den vierziger<br />

Jahren des 17. Jahrhunderts heißt der Beamte Oberamtmann, seit Ende<br />

des Jahrhunderts Rat und Oberamtmann 2 ). Seinen Ursprung mag das Amt<br />

in der Handelstätigkeit des Klosters genommen haben 3). In <strong>Wald</strong> wie in<br />

den übrigen Frauenzisterzen Oberschwabens war der Kaufmann jedoch<br />

vorrangig ein Verwaltungsmann. Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts ist<br />

er derjenige Konverse, der am häufigsten als Zeuge in Urkunden genannt<br />

wird und dabei meist an der Spitze der übrigen Laienbrüder steht. Seit<br />

dem 14. Jahrhundert stieg der Kaufmann zum bedeutendsten und ranghöchsten<br />

männlichen Amtsträger auf und entwickelte sich zum leitenden<br />

Verwaltungsbeamten. Ihm oblag die Leitung der Verwaltungs-, Gerichtsund<br />

Polizeiaufgaben. In der Neuzeit waren ihm alle übrigen Beamten und<br />

Dienstleute unterstellt. Angestellt, vereidigt und entlassen wurde der Kaufmann<br />

bzw. Amtmann von der Äbtissin bzw. Äbtissin und Konvent.<br />

Gleichzeitig galt der Beamte - wenigstens in der Neuzeit - aber auch<br />

als salemischer Diener (zur Einflußnahme des Abts von Salem als waldi-<br />

1) Zum Kauf- bzw. Amtmann vgl. R S. 379-415, Namensliste S.452-458.<br />

KUHN-REHFUS, Wirtschaftsverfassung S. 87 - 88. Vgl. § 32.<br />

2) Die Äbtissin von Heiligkieuztal erklärte 1650 in einem Schreiben an den<br />

Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen, der Vaterabt Thomas Wunn von Salem<br />

(1615-1647) habe befohlen, dem Schreiber den Titel Oberamtmann zu geben (vgl.<br />

KUHN-REHFUS, Wirtschaftsverfassung S. 87 -88).<br />

3) W. SCHICH, Die Wirtschaftstätigkeit der Zisterzienser im Mittelalter: Handel<br />

und Gewerbe (Die Zisterzienser. Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit=<br />

SchrrRheinMuseumsamtes 10. 1980 S. 220-222).

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