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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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128 4. Verfassung<br />

haus geworden. Außerdem bewohnten Pfründner auch Kammern im Kloster<br />

und ein kleines Haus, die sie mit ihrem eigenen Hausrat ausstatteten,<br />

wie aus Nachrichten von 1461 und 1468 hervorgeht (U 548. StaatsArchSig<br />

Ho 157, U 25. Apr. 1468).<br />

Die soziale Herkunft der Pfründner ist in den meisten Fällen unbekannt.<br />

Anscheinend aber war sie recht unterschiedlich. Nachzuweisen sind<br />

waldische und salemische Leibeigene, Personen aus Dörfern des Klosters<br />

und der Umgebung, die zumeist bäuerlicher Herkunft, aber auch Handwerker<br />

gewesen sein dürften, sowie Bürger der Reichsstädte Überlingen<br />

und Pfullendorf, unter denen sich beispielsweise ein Metzger und ein<br />

Gredknecht befanden. Soweit die Quellen Auskunft geben, waren die<br />

Pfründner zum Teil wohlhabende Leute, die über nicht unbedeutenden<br />

Eigenbesitz verfügten und in der Lage waren, um höhere Geldsummen<br />

landwirtschaftliche Liegenschaften, Hofgüter, Weinberge, Mühlen und<br />

Zehnten zu persönlicher lebenslänglicher Nutzung und anschließendem<br />

Anfall an Kloster <strong>Wald</strong> zu kaufen und Jahrtagsstiftungen für sich und ihre<br />

Familien zu machen. Hingewiesen sei u. a. auf Heinrich den Schmied<br />

(1333-1366), der eine Mühle und einen halben Hof kaufte und diese<br />

zusammen mit zwei Gütern und Vieh dem Kloster für Jahrtage schenkte<br />

bzw. vermachte, oder auf die umfangreichen Stiftungen Heinz Gaislers<br />

(1392-1398), der zudem Dienstpersonal beschäftigte (ZGORh 11. 1860<br />

S. 98-100). In einigen Fällen lassen sich verwandtschaftliche Beziehungen<br />

von Pfründnern untereinander und mit waldischen Laienschwestern nachweisen.<br />

Die Pfründner WaIds waren verpflichtet, für das Kloster zu arbeiten,<br />

was und wo es ihnen angewiesen wurde. Sie mußten, wie eine Urkunde<br />

von 1369 es umschreibt, den Klosterfrauen und deren Geheiß und Gebot<br />

gehorsam und untertänig mit Worten und Werken sein (U 323. Vgl. auch<br />

U 548). Bei einer Verpfründung im Jahr 1548 (U 766) machte <strong>Wald</strong> dem<br />

Pfründnerehepaar zur Auflage, den Nutzen des Klosters zu fördern, Schaden<br />

von ihm abzuwenden und dorthin zu gehen, wo das Kloster es<br />

hinschicken würde, sei es in das <strong>Wald</strong>er Haus nach Überlingen, als Maier<br />

auf einen klösterlichen Eigenbauhof, in eines der drei Klosterämter Kaufmann,<br />

Pfistermeister und Keller oder wo sonst immer. Offenbar befreite<br />

<strong>Wald</strong> nur in Ausnahmefällen ausdrücklich von Arbeitsleistungen und<br />

gewährte Müßiggang, wie beispielsweise einer Pfründnerin im Jahr 1468<br />

(StaatsArchSig Ho 157, U 25. Apr. 1468). <strong>Das</strong> Kloster setzte seine Pfründner<br />

für alle anfallenden Arbeiten und Aufgaben ein. 1329 arbeitete ein<br />

Pfründner im Schweinehaus, 1333 ein Pfründner als Schmied, 1347 ein<br />

weiterer anscheinend im Beichtigerhaus, in der zweiten Hälfte des<br />

14. Jahrhunderts waren Pfründner Schuster und vielleicht auch Koch.

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