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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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190 4. Verfassung<br />

Was die Familien allerdings aus freien Stücken dem Kloster schenkten,<br />

dürfe mit gebührendem Dank angenommen werden (an den Abt von<br />

Salem 2. Apr. 1734: 78,225).<br />

Unmittelbare Einflußnahme des Abts von Salem auf das Heiratsgut<br />

der <strong>Wald</strong>er Konventualinnen und Laienschwestern geht aus den Quellen<br />

nicht hervor. Jedoch verbot Abt Konstantin 1737 allen seinem Vikariat<br />

und Ordinariat unterstehenden Frauenklöstern ausdrücklich, ohne seine<br />

Zustimmung und Ratifizierung Übereinkünfte und Verträge über die Aufnahme<br />

und Dotierung von Kandidatinnen zu treffen und abzuschließen<br />

(U 1111). Vermutlich übte der Vaterabt auch schon zuvor im Rahmen<br />

seines Rechts, die Aufnahme von Nonnen und Konversinnen zu genehmigen,<br />

Einfluß auf deren Klostermitgift aus.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, daß <strong>Wald</strong> von Anfang an Wert<br />

auf eine entsprechende Klosterausstattung legte. Ob aber ein Geschenk<br />

oder ein Einkauf obligatorische Voraussetzung für die Aufnahme war,<br />

kann für die Frühzeit nicht festgestellt werden. Die erste Mitgift 1) ist<br />

bereits 1246 belegt, als Gerburg von Reischach dem Kloster einen Teil<br />

ihres Gutes im Ort Reischach zubrachte (U 28). Einige Begründungen für<br />

Güterschenkungen an läßlich von Klostereintritten im 13. Jahrhundert lassen<br />

die Deutung zu, daß diese Übereignungen damals aus freien Stücken<br />

zur Bezeugung der Dankbarkeit vorgenommen wurden: Der Vormund<br />

von Judenta Gotzritter übertrug <strong>Wald</strong> 1271 einen Hof, weil Äbtissin und<br />

Konvent sein Mündel in ihre Gemeinschaft aufgenommen hatten (U 57).<br />

Weil das Kloster mit der Aufnahme des Fräuleins von Crailsheim deren<br />

Verwandten Wohltaten (beneficia) erwiesen hatte, schenkten letztere 1287<br />

13 Mark Silber (U 108). Aus Liebe zu seiner Tochter, der auf Bitten der<br />

Familie der Eintritt in die klösterliche Gemeinschaft gestattet wurde,<br />

verkaufte ein Herr von Kallenberg 1280 vermutlich zu einem Vorzugspreis<br />

Besitzungen und Rechte in einem Dorf an <strong>Wald</strong> (U 83).<br />

Im 14. Jahrhundert hatten sich diese Schenkungen anscheinend in<br />

förmliche Einkaufspreise gewandelt. Formulierungen in einer Reihe von<br />

Urkunden legen die Vermutung nahe, daß die Frauen dem Kloster eine<br />

Ausstattung zubrachten, um in den Konvent aufgenommen zu werden.<br />

So übereigneten die Pfleger der Bride Wetter 1326 dem Kloster eine Wiese,<br />

damit Äbtissin und Konvent das Mädchen bei sich behielten (U 188). Im<br />

folgenden Jahr schenkten die Großeltern der Adelheid Fluch einen Hof,<br />

wofür die <strong>Wald</strong>er Frauen ihrer Enkelin eine Pfründe gaben (U 190).<br />

1) In diesem Abschnitt werden Ergebnisse der Personallisten (§ 31, § 33, § 34)<br />

ausgewertet. Soweit deshalb hier keine Belege angegeben werden, finden sie sich<br />

dort.

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