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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 33. Katalog der Konventualinnen 559<br />

sprach. Trotz dieser von der Äbtissin als gering bezeichneten Mitgift<br />

wurde Regina am 4. Mai 1710 eingekleidet und legte im Mai 1711 die<br />

Profeß ab. Ihr Geigenspiel hatte die stets kränkelnde Nonne während<br />

des Noviziats auf Kosten des Klosters vervollkommnen müssen. Da<br />

der Vater durch den Krieg nahezu mittellos geworden war, begnügte<br />

sich Kloster <strong>Wald</strong> nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit den bis<br />

1712 bezahlten 650 fl und stellte 1724 den Erbverzichtsbrief aus (78,207;<br />

78,222). Vom 30. Juni 1727 bis 16. März 1730 ist die Chorfrau als<br />

Priorin nachweisbar (StaatsArchSig Ho 157, D 98 Bd 11; FAS, <strong>Wald</strong><br />

78,178). Die Rekordin waren ein Tiroler Adelsgeschlecht.<br />

Maria Benedikta J osefa (Maria Eleonora Margarethe) von Mohr,<br />

8. Mai 1710-12. Juli 1771 (78,209; 78,246). Die am 12. April 1694 in<br />

Ochsenhausen geborene (78,190) Tochter des J ohann Rudolf von<br />

Mohr, Obervogt von Kloster Ochsenhausen, später Kaiserlicher Rat<br />

und Landschreiber der Herrschaften Bregenz und Hoheneck, und der<br />

Maria Sophia von Deuring (Dreher, Patriziat 24 S.67) wurde im<br />

Kloster St. Anna in Hirschtal bei Bregenz erzogen, wo sie vor allem<br />

in Gesang und schönen Arbeiten ausgebildet wurde. Die dortige Priorin,<br />

Maria Anna Antonia von Deuring, empfahl am 18. November 1709<br />

Kloster <strong>Wald</strong> das Mädchen, das vermutlich ihre Nichte war, mit dem<br />

Hinweis, daß auch Kloster Hirschtal sie aufgenommen hätte, wenn<br />

Platz vorhanden gewesen wäre und Eleonora hätte eintreten wollen.<br />

<strong>Wald</strong> erklärte sich mit Rücksicht auf den verstorbenen Großvater<br />

väterlicherseits der Eleonora bereit, diese vorerst gegen Kostgeld für<br />

eine Probezeit aufzunehmen. Eleonora traf kurz nach dem 17. November<br />

1709 in <strong>Wald</strong> ein. Am 20. März 1710 schloß ihr Vater mit dem<br />

Kloster den Aufnahmevertrag ab, in dem er die Zahlung von 1150 fl<br />

zusagte, womit auch das Kostgeld sowie die bei Einkleidung und<br />

Profeß anfallenden Kosten gedeckt waren, und sich außerdem verpflichtete,<br />

die bei Einkleidung und Profeß üblichen Verehrungen in<br />

Höhe von 3 Dukaten zu entrichten sowie seiner Tochter 50 Ellen zarte<br />

und 100 Ellen Hausleinwand, ein Kruzifix, ein Paar Tafeln, eine silberne<br />

Kanne von etwa 50 Lot, ein Silberbesteck, ein Gießfaß aus Zinn samt<br />

einem Weihwasserkessele, einen Brunnenkessel, zwei Zinnteller, ein<br />

neues Ober- und Unterbett, einen Pfulben, zwei große und ein kleines<br />

Kissen samt doppeltem Überzug" einen Teppich und einen Leuchter<br />

samt Putzer mitzugeben. Die Einkleidung fand am 8. Mai 1710 statt,<br />

die Profeß am 10. Mai 1711. Am 1. Februar 1720 stellte <strong>Wald</strong> den<br />

Erbverzichtsbrief aus (78,209; FAS, HausArchHech 78,132). Nach der<br />

zweiten Profeß am Pfingstsonntag 1761 ist sie als Jubiläa, 10. Oktober<br />

1768, 29. November 1769 und 12. Juli 1771 als Seniorin belegt, wobei

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