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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 28. Abhängige Kirchen und Kapellen 431<br />

(F. Zell S. 143; K. Rieder S. 21) wird die Kirche als dem Kloster inkorporiert<br />

bezeichnet. Visitationsakten aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts<br />

nennen die Äbtissin coJlatrix der Kirche (ErzbischArchF, Ha 61). <strong>Das</strong><br />

Kloster behandelte in der Praxis die Kirche wie eine inkorporierte Kirche:<br />

Die von der Äbtissin präsentierten Pfarrvikare erhielten von Kloster <strong>Wald</strong><br />

ein jährliches Besoldungsdeputat, die Kongrua. Die Äbtissin war die<br />

Oberheiligenpflegerin der Kirche (Nachricht von 1713: StaatsArchSig<br />

Ho 157, D 98 Bd 6 S. 198). <strong>Das</strong> beinhaltete die Vornahme aller Akte, die<br />

der Territorialherrschaft, dem Patron und der Kollatur zustanden. Sie war<br />

an der Konobsignation nach dem Tod des Pfarrvikars und den Hinterlassenschaftsverhandlungen<br />

beteiligt, nahm die Heiligenrechnungen auf, verlieh<br />

die Heiligengüter, stellte den Mesner ein, entließ ihn und vereidigte<br />

ihn auf seine Dienstinstruktion (1749: StaatsArchSig Ho 157, D 98 Bd 16<br />

S. 155; F AS, Neuverz. Akten <strong>Wald</strong> 1867).<br />

Im 18. Jahrhundert entstanden Streitigkeiten zwischen dem Walbertsweiler<br />

Pfarrvikar und Kloster <strong>Wald</strong> über die Pfarrjurisdiktion. <strong>Das</strong> Kloster<br />

stand auf dem Standpunkt, die Pfarrei Walbertsweiler seit <strong>Wald</strong> quoad<br />

tcmporaiia inkorporiert, wenngleich nicht quoad spirituaiia (Bericht an Oberamt<br />

Stockach 5. Juni 1789: 78,72). Der Walbertsweiler Pfarrvikar argumentierte<br />

demgegenüber, obgleich vor der Klostergründung in <strong>Wald</strong> eine<br />

Mutterkirche bestanden habe, sei <strong>Wald</strong> später zu einem Filial von Walbertsweiler<br />

geworden. Ins besondere bezweifelte er die Inkorporation der<br />

Pfarrkirche Walbertsweiler in Kloster <strong>Wald</strong>. Die angebliche Inkorporation<br />

lasse sich nirgends schriftlich nachweisen und ihr Zeitpunkt sei völlig<br />

unbekannt. In Walbertsweiler seien laut Taufbuch in den Jahren 1673-<br />

1680 alle in <strong>Wald</strong> geborenen Kinder getauft, laut Hochzeitsbuch aus der<br />

zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts die Hochzeiten der waldischen Dienerschaft<br />

gehalten und laut Aussage der ältesten Einwohner und der<br />

ge stifteten Jahrtage die zu <strong>Wald</strong> Verstorbenen beerdigt worden. Später<br />

habe man bis etwa zum Jahr 1759 das heilige Öl und das Taufwasser aus<br />

der Pfarrkirche Walbertsweiler nach <strong>Wald</strong> geholt. Jetzt würden diese sogar<br />

vom klösterlichen Beichtvater geweiht (Bericht an die vorderösterreichische<br />

Kommission 1. Juni 1787: 78,72).<br />

Der Pfarrvikar mußte observanzgemäß in der <strong>Wald</strong>er Klosterkirche<br />

bei Hochämtern levitieren, wenn das Kloster es forderte, und las anscheinend<br />

dort jährlich 60 Messen (Nachricht von 1794: FAS, Domänen-<br />

ArchSig, ausgefolgte Akten 151,14 UF 8).<br />

Gallus ist 1386 als Patron der Kirche belegt (U 388). <strong>Das</strong> 1868 neuerbaute<br />

Kirchengebäude wurde um 1960 abgerissen und abermals neu<br />

errichtet (Bercker, Patrozinien S. 163).

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