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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 11. Würden und Ämter 157<br />

mit den Namen aller Wählerinnen unter Ausschluß des eigenen Namens,<br />

sonderte, indem sie sich an einen geheimen Ort zurückzog, im Geheimen<br />

den Namen derjenigen Person, die sie wählen wollte, aus den Zetteln aus,<br />

faltete den Stimmzettel rund zusammen und legte ihn in einen dafür<br />

geeigneten leeren Kelch. <strong>Das</strong> restliche Bündel mit den übrigen Namen<br />

ließen die Wählerinnen im Wahlraum zurück, damit sie später zusammen<br />

mit den Stimmzetteln verbrannt werden konnten. Anschließend begaben<br />

sich die Skrutatoren, der erste Zeuge und der Sekretär in die Krankenstube,<br />

wo die kranke Chorfrau unter Beachtung aller nötigen Vorkehrungen und<br />

Vorschriften ihre Stimme in den Kelch legte. Wieder in die Sakristei<br />

zurückgekehrt, prüfte, nachdem die Nonnen entlassen worden waren, der<br />

erste Skrutator die Vollständigkeit der Stimmzettel, indem er sie aus dem<br />

Kelch herausnahm, unter den Augen der Beisitzer zählte und wieder in<br />

den Kelch zurücklegte. Danach nahm der erste Skrutator sie zum zweiten<br />

Mal einzeln heraus, und Präses, beide Skrutatoren, beide Zeugen und<br />

Sekretär besichtigten und verlasen sie. Jeder einzelne genannte Name<br />

wurde aufgeschrieben. Als die einstimmige Wahl - abzüglich der eigenen<br />

Stimme - der Priorin festgestellt worden war, gab der Präses dem wieder<br />

vorgerufenen Konvent bekannt, daß mit Hilfe des Heiligen Geistes in<br />

kanonischer Wahl eine Äbtissin gewählt worden sei, stellte die Frage, ob<br />

die Frauen den Namen der Gewählten zu hören wünschten, und ob sie<br />

die neue Äbtissin als rechtmäßig Gewählte anzuerkennen und ihr alle<br />

schuldige Verehrung und Gehorsam entgegenzubringen bereit seien. Sodann<br />

- nachdem alle Frauen dies versprochen hatten - erhob er sich<br />

von seinem Sitz und verkündete, während auch alle übrigen Anwesenden<br />

standen, die Neugewählte mit den Worten: In nomine Patris et Filii et<br />

Spiritus sancti anuntiamus vobis, quod Reverenda adl1Jodum Domina Maria Joanna<br />

Baptista de Zweyer canonice in Abbatissam hujus Monasterii electa sit. Auf die<br />

Frage an die Gewählte, ob sie die angebotene Würde annehme, verneinte<br />

diese unter Tränen selbst dann noch, als der Präses ihr mit Erlaubnis der<br />

Wählerinnen das einhellige Stimmenergebnis mitgeteilt hatte, und ließ sich<br />

nur schwer von den Vorstellungen des Präses überzeugen. Anschließend<br />

wurde die Neugewählte vom ersten Skrutator und vom Sekretär bei der<br />

Flügeltür der Kirche und beim Haupttor des Klosters öffentlich bekanntgemacht,<br />

während inzwischen die übrigen Wahlbeisitzer die Stimmzettel<br />

verbrannten. Unter Glockengeläut und dem Te Deum wurde die Neugewählte<br />

im Chor installiert, anschließend, vom nachfolgenden Konvent<br />

begleitet, in das Kapitel geführt, wo der Präses ihr die Ordensregel<br />

überreichte und ihr die Befolgung der Ordensdisziplin anempfahl. Daraufhin<br />

leistete die Neugewählte den von Papst Benedikt XII. vorgeschriebenen<br />

Eid, den Klosterbesitz nicht zu entfremden, und erneuerte ihre

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