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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 11. Würden und Ämter 173<br />

traf die Besitz- und Wirtschaftsentscheidungen, überwachte die Gesamteinkünfte<br />

und -ausgaben des Klosters, und ihm waren die Grangien<br />

unterstellt (Rösener, Salem S. 154-155). Ob die Kellerin in <strong>Wald</strong> vergleichbare<br />

Funktionen wahrnahm, oder ob sie von vorneherein auf die<br />

Verwaltung des Weinkellers und der damit zusammenhängenden Einrichtungen<br />

- vor allem der Weinberge und des klösterlichen Weinverkaufs<br />

sowie -ausschanks - und eventuell auf die Überwachung von Küche und<br />

Vorratsbewirtschaftung (Krenig, Frauenklöster S. 64) beschränkt war, ist<br />

nicht zu klären. Jedoch scheint in letztere Richtung zu deuten, daß in<br />

<strong>Wald</strong> auch Laienbrüder und später Pfründner mit leitenden wirtschaftlichen<br />

Kompetenzen betraut waren: So etwa der seit 1259 belegte mercator (Kaufmann),<br />

der seit 1290 genannte Schaffner und wohl auch der seit 1323<br />

auftretende Pfistermeister (vgl. auch U 207) sowie der Keller, der im<br />

Jahr 1548 neben Kaufmann und Pfistermeister als (weltliches) Klosteramt<br />

bezeichnet wird (R S. 423-425. FAS, <strong>Wald</strong> U 766). Schließlich ging auch<br />

die Verwaltung der klösterlichen Finanzen und der Klosterkasse auf die<br />

Bursiererin über, die in <strong>Wald</strong> allerdings erst seit 1501 nachweisbar ist.<br />

Nicht zuletzt dürfte die Schaffung von Sondervermögen bei Klosterämtern<br />

wie besonders beim Pitanzamt und bei der Kustorei sowie die Entstehung<br />

von Privateigentum in den Händen der Konventualinnen spätestens seit<br />

dem 14. Jahrhundert die Zentralverwaltung der Kellerin ausgehöhlt haben.<br />

<strong>Das</strong> J ahrzei tarn t oder die Pitanz taucht in <strong>Wald</strong> erstmals 1356<br />

l;lrkundlich auf (U 264. Vgl. auch U 269, U 272, U 274, U 280, U 281) und<br />

wird hier als neu es Amt bezeichnet, war demnach also erst kurz zuvor<br />

eingerichtet worden. <strong>Das</strong> Amt läßt sich bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts<br />

verfolgen 1) und wurde vielleicht erst im Zuge der Ausführung der Visitationsanordnungen<br />

von 1616 (U 946. V gl. § 17,2) aufgelöst, nachdem der<br />

visitierende Ordensgeneral Nikolaus Boucherat empfohlen hatte, die gestifteten<br />

Gebete entweder zu einem monatlichen Anniversarium für die<br />

Wohltäter des Klosters zusammenzulegen oder ganz zu beseitigen.<br />

<strong>Das</strong> Pitanzamt war eine für ein Zisterzienser kloster charakteristische<br />

Einrichtung. Die Pitanzerin verwaltete die Gelder und Naturalien, die zur<br />

Aufbesserung und Vermehrung von Speise und Trank des Konvents<br />

gestiftet wurden (Krausen, Raitenhaslach S. 70. Sydow, Bebenhausen<br />

S. 88). In <strong>Wald</strong> kamen bis zur Gründung des Pitanzamtes als Empfanger<br />

von Einkünften aus Seelenheils stiftungen entweder das Kloster, repräsentiert<br />

von Äbtissin und Konvent, oder einzelne Klosterämter infrage. Nach<br />

Einführung des Pitanzamtes treten die übrigen Ämter bei Jahrzeitstiftun-<br />

1) Beschwerdeartikel WaIds, undatiert, um 1557: StaatsArchSig Ho 157, A 20.<br />

Steuerbuch Überlingens von 1528: StadtArch Überlingen.

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