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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 7. Gründung und älteste Entwicklung 67<br />

daß das Wittum und die Zehnten der Kirche an die Nonnen übergingen.<br />

Judinta von Weckenstein, die ältere der bei den Schwestern, wurde als<br />

Äbtissin eingesetzt, Ita von Weckenstein als Priorin. <strong>Das</strong> Generalkapitel<br />

des Zisterzienserordens, an das sowohl die Nonnen als auch Papst Honorius<br />

III. entsprechende Bitten herangetragen hatten, unterstellte das<br />

Haus in <strong>Wald</strong> (domus de <strong>Wald</strong>e) dem Kloster Salem als Tochter und übertrug<br />

ihm das Visitationsrecht. Burkard von Weckens tein vermittelte dabei. Die<br />

geschilderten Vorgänge, so betont die Urkunde ausdrücklich, liefen nicht<br />

in einem einzigen Jahr ab, sondern entwickelten sich in einem allmählichen<br />

Prozeß.<br />

Im Jahr 1215 erteilte Papst Innozenz III. Priorin und Konvent das<br />

einfache päpstliche Schutzversprechen (U 3), 1216 nahmen König Friedrich<br />

II. und sein Sohn, Herzog Heinrich von Schwaben (letzterer in einem erst<br />

1220 ausgestellten, aber zurückdatierten Privileg) das Kloster in ihren<br />

Schutz aufl), 1217 verlieh Papst Honorius III. das große Zisterzienserprivileg<br />

(U 7) und trug dem Erzbischof von Mainz durch die Bulle Non<br />

absque doJore cordis den Schutz der jungen Stiftung auf (U 8). 1233 beauftragte<br />

Papst Gregor IX. den Dekan von Konstanz, entfremdete Güter<br />

wieder in den Besitz von Kloster <strong>Wald</strong> zurückzuführen (U 14). Der zwischen<br />

1227 und 1233 ausgefertigte <strong>Wald</strong>er Stiftungsbrief bestätigte die<br />

Exemtion des Klosters von der bischöflich konstanzischen Ordinariatsgewalt<br />

(U 1), die die Voraussetzung für die Ordensaufnahme war. 1240<br />

gewährte Konrad IV. als letzter Staufer ein Privileg, in dem er den bis<br />

dahin erworbenen waldischen Besitz in der Reichsstadt Überlingen von<br />

der Steuer befreite, den künftig noch anfallenden Besitz aber der Steuer<br />

unterstellte (U 17. Huillard-Breholles 5 S. 1203-1204). Damit brechen die<br />

großen Privilegien der Frühzeit ab.<br />

Wahrscheinlich 1216 oder 1217 - eventuell in Verbindung mit der<br />

Verleihung des Privilegium commune - wurde das Kloster dem Orden<br />

inkorporiert und zur Abtei erhoben. Seine Ordenseingliederung hatte keine<br />

ersichtlichen Widerstände zu überwinden und ging reibungslos vor sich<br />

(vgl. § 13,1 a).<br />

Die Gründung WaIds ist im Rahmen sowohl der religiösen Frauenbewegung<br />

des 13. Jahrhunderts als auch der staufischen Territorialpolitik<br />

in Oberschwaben zu sehen (Kuhn-Rehfus, Oberschwäbische Frauenzisterzen<br />

S. 7 -10). In der Zeit zwischen 1212 und 1240 gründete der Zisterzienserorden<br />

im oberschwäbischen Raum und am oberen Neckar als erste<br />

1) U 5, U 6. Acta Imperii inedita 1. 1880 Nr.444 S. 377 -378. 2. 1885 Nr. 8<br />

S.8-9. Reglmp 5,1. 1881-1882 S.694 Nr.3845. HUILLARD-BREHOLLES 1<br />

S. 471-472. R S. 36-37.

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