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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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172 4. Verfassung<br />

Außerdem tritt 1257 ein Bruder Gastmeister (magister hospitum), ein<br />

waldiseher Konverse (U 38), auf. Ob daraus zu schließen ist, daß das Amt<br />

doppelt besetzt war, oder daß die Versorgung der Fremden in Ausübung<br />

der den Zisterziensern zur Pflicht gemachten Gastfreundschaft entweder<br />

einem weiblichen oder einem männlichen Klosterangehörigen oblag, muß<br />

dahingestellt bleiben.<br />

Der klösterliche Keller ist seit 1347 (FAS, Hohenfels 75,19) urkundlich<br />

nachzuweisen. Ihm wurden verschiedentlich Güter zum Seelenheil der<br />

Schenker bzw. zur Ausrichtung von Jahrtagsfeiern übertragen mit der<br />

Anordnung, daß die jährlich anfallenden oder besonders spezifizierten<br />

Einkünfte für die Aufbesserung der Verpflegung des Konvents oder für<br />

Kerzen zu verwenden seien (z. B. 1347 und 1358: FAS, Hohenfels 75,19<br />

und 75,20. 1350: FAS, DomänenArchSig 75,332).<br />

Die Kellerin tritt erstmals 1353 auf (U 254), als sie bei der Stiftung<br />

von Jahrzeiten verpflichtet wurde, aus der geschenkten Geldsumme dem<br />

Konvent an jedem Jahrtag ein bestimmtes Quantum Wein zu geben. 1357<br />

war das Amt doppelt besetzt (U 266). Der hier genannten Unterkellerin<br />

unterstand der klösterliche Weinkeller oder, wie die Urkunde es ausdrückt,<br />

sie schenkte den Wein aus und verkaufte ihn. 1388 erscheint eine Weinkellerin<br />

(ZGORh 11. 1860 S. 88-90), 1397 wieder eine Kellerin (ZGORh<br />

11. 1860 S. 95-97). Seit dem 16. Jahrhundert sind dagegen nur noch die<br />

Weinkellerinnen belegt: 1538 eine Weinkellerin im unteren und eine im<br />

oberen Keller (Satzungen über die Fasnachtsküchlein: 56,18), 1578 zwei<br />

Weinkellerinnen (zollerisches Urbar: 74,24 und 137,3). Als im Jahr 1600<br />

im Anschluß an die Äbtissinnenwahl auch verschiedene Ämter durch Wahl<br />

neu besetzt wurden, ist nur noch von einer Weinkellerin die Rede (Wahlbericht:<br />

78,167), ebenso auch im Jahr 1684 (Maierschaftsrechnung:<br />

StaatsArchSig Ho 157, Neuverz. Akten II 3259, BI. 17v., 21). Seit der<br />

Mitte des 18. Jahrhunderts tritt eine Kellermeisterin auf (vgl. § 32), der<br />

nach Auskunft der Konventslisten von 1788 (78,274) und 1794 (78,280)<br />

eine Laienschwester als Unterkellermeisterin beigegeben war. Die Kellermeisterin<br />

hatte nach Aussage der Konventslisten, nach dem Verzeichnis<br />

sämtlicher waldiseher Dienstboten von Pfarrer Kolb (5. Jan. 1784: 78,205)<br />

und nach dem Bericht der vorderösterreichischen Buchhalterei (30. Dez.<br />

1785: 78,205) die Aufsicht über die Kellerei, die Küferei, den Weinbau,<br />

das Brau- und Wirtshaus auf dem Klosterhof und über die Bierschenken<br />

in der Klosterherrschaft und führte die Wein- und Bierrechnungen.<br />

Dem Keller oblag in den Klöstern des Zisterzienserordens die gesamte<br />

wirtschaftliche Verwaltung des Klosterguts (Sydow, Bebenhausen S. 87.<br />

Krausen, Raitenhaslach S. 69. Lekai, Weiße Mönche S.233). Der Keller<br />

in Kloster Salem beispielsweise war der Leiter der Klosterwirtschaft, er

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