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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 18. Gottesdienst 307<br />

folgte von dem mit der Stola bekleideten Priester auf der Epistelseite die<br />

Kollekte PielaIe. An die Frühmesse schloß sich dann das Kapitel an. Um<br />

halb neun Uhr wurde zur Terz geläutet, an Fasttagen um Viertel nach<br />

neun und in der Fasten vor Ostern um Viertel nach acht Uhr, weil in<br />

letzteren die Vesper vormittags gehalten wurde. Unmittelbar auf die Terz<br />

folgte die Konventsmesse und dann die Sext. Nach dieser läutete man ein<br />

Zeichen, sofern kein Fasttag war. Die Non wurde nach zwölf Uhr gehalten,<br />

an Fasttagen aber gleich anschließend an die Sext, und nach Beendigung<br />

der Non gab man das Zeichen. Ein ebensolches Zeichen folgte auch nach<br />

vollendeter Vesper, zu anderen Zeiten aber künftighin keines mehr (Statuten<br />

von 1654). An jedem Sonntag hielt der Konvent nach der Non<br />

während einer halben bis ganzen Stunde ein geistliches Gespräch oder las<br />

die Statuten oder Ordensprivilegien. Sonst begaben sich alle nach der Non<br />

in ihre Zellen, um bis zur Vesper zu studieren oder ihre Geschäfte zu<br />

erledigen. Um Viertel vor drei Uhr gab man das Zeichen zur Vesper.<br />

Daraufhin konnte, mit Ausnahme von Fasttagen, ein Trank zur Erquikkung<br />

genehmigt werden, anschließend bereiteten sich alle zur Vesper vor.<br />

Diese begann, abgesehen von der Quadragesima und vom Vorabend der<br />

Geburt Christi, nachmittags um drei Uhr mit einem geläuteten Zeichen.<br />

Nach der Vesper war Zeit für Studium oder Arbeiten bis zum Nachtessen<br />

um fünf Uhr oder bis zur Kollation um halb sechs Uhr. Anschließend<br />

wurde bis zur Komplet Rekreation oder Gespräch gewährt. Um Viertel<br />

vor sieben Uhr ertönte das Zeichen zur Komplet. Vor der Komplet war<br />

die Kollation, eine geistliche Lesung von einer viertel oder halben Stunde<br />

Dauer, eingeschoben (Statuten von 1654). Dem die Komplet abschließenden<br />

Salve Regina wohnten alle Konventualinnen im Chorgestühl bei<br />

(Visitations-Charta Salems von 1745). Danach unterzog sich der Konvent<br />

der obligaten Gewissenserforschung (Examen) entweder in der Kirche, in<br />

den Zellen oder an einem anderen Ort. Anschließend begaben sich die<br />

Konventualen in ihre Zellen. Um acht Uhr war Bettzeit, danach durfte<br />

kein Licht mehr brennen. Eine der Präsidentinnen mußte einen Kontrollgang<br />

vornehmen und an den Zellentüren horchen (Statuten von 1654).<br />

Nach den Konstitutionen der Frauenklöster in der oberdeutschen Zisterzienserkongregation<br />

aus dem ersten Viertel des 18. Jahrhunderts durfte<br />

das Abendessen nicht nach acht Uhr eingenommen werden; um halb neun<br />

Uhr fanden sich alle Frauen auf ein gegebenes Zeichen hin zur Gewissenserforschung<br />

ein. Von da an herrschte Silentium und man begab sich in<br />

die Zellen. Ordensgeneral Nikolaus Boucherat 1. gestattete den <strong>Wald</strong>er<br />

Nonnen bei seiner Visitation im Jahr 1573 (U 812, U 813), daß sie die<br />

Komplet von Kreuzerhöhung bis Ostern wegen der hier herrschenden

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