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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 10. Klostergemeinschaft 131<br />

sikunterricht bei den Nonnen (vgl. Protokoll der österreichischen Untersuchungskommission<br />

25. Jan. 1784: 78,205).<br />

Oblatinnen waren Einverleibte des Ordens und legten eine Oblatinnenprofeß<br />

ab. Wortlaut und Inhalt sind nicht überliefert, jedoch dürfte es<br />

sich um ein Gehorsamsversprechen gehandelt haben. Oblatinnen wurden<br />

in Chorfrauen- und Laienschwestern-Oblatinnen unterteilt. In einem Fall<br />

trat eine Oblatin später in den Konversenstand über.<br />

9. Lehrtöchter<br />

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts ist belegt, daß drei Mädchen<br />

oder Frauen, Verwandte der beiden Nonnen Elsbeth und Agnes von<br />

Reischach (1362-1377) in <strong>Wald</strong> lebten, aber offenbar keine Konventsmitglieder<br />

waren (U 24. Nov. 1367: StaatsArchSig Ho 157, D 1 a). Im Jahr<br />

1395 werden neben Frauen und Schwestern auch Kinder im Kloster<br />

aufgeführt (U 420). Wahrscheinlich handelte es sich um Lehrtöchter, die<br />

in den Statuten der oberdeutschen Zisterzienser kongregation des<br />

17. Jahrhunderts auftreten. Vielleicht bezog sich auch schon das Verbot<br />

des Generalkapitels von 1287, Mädchen unter 10 Jahren aufzunehmen, auf<br />

solche Lehrtöchter (Krenig, Frauenklöster S. 51). 1601 ordnete die Äbteversammlung<br />

an, daß nur Mädchen über 12 Jahren und mit der Absicht<br />

eines späteren Eintritts in den Orden ausgebildet werden dürften (Lekai,<br />

Weiße Mönche S. 68). Der für die Frauenklöster angefertigte Auszug aus<br />

den Statuten der oberdeutschen Kongregation von 1626/27 sowie die<br />

revidierten Statuten von 1654 (GenLandArchK 98/2328) untersagten, ohne<br />

Erlaubnis des Pater immediatus oder des Visitators Lehrtöchter aufzunehmen,<br />

die nicht geistlich werden wollten. 1746 verbot der Abt von Salem<br />

den seiner Visitation unterstellten Frauenabteien die Aufnahme von Lehrund<br />

Kostkindern gänzlich (GenLandArchK 98/2328).<br />

<strong>Wald</strong> nahm offensichtlich junge Mädchen zur Erziehung an, ohne<br />

freilich eine förmliche Schule zu führen. Der vorrangige Zweck dieser<br />

Einrichtung war wohl, Nachwuchs für den Konvent heranzubilden, und<br />

verschiedene der Zöglinge dürften nach Erreichung des erforderlichen<br />

Alters auch tatsächlich in <strong>Wald</strong> eingetreten sein. Bei einigen Konventualinnen<br />

läßt sich nachweisen, daß sie sich vor Antritt des Noviziats teils<br />

mehrere Jahre lang in der Lehre des Klosters befunden hatten. 1613 und<br />

1614 hielt sich Elisabeth Vogt von Alten-Summerau in Kost und Lehre<br />

WaIds auf und wurde in Zucht, Gesang und anderem unterwiesen; 1615<br />

trat sie in das Kloster ein. Auch Maria Juliana von Greuth (1650-1694),<br />

Maria Ludgardis Ringold von Broswalden (1654-1707), Maria Ursula

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