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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 3. Denkmäler 55<br />

Im Jahr 1692 wurde der gesamte Klosterbezirk innerhalb der äußeren<br />

Umfassungsmauern trotz seiner angeblich ungewöhnlichen Größe und<br />

trotz der dort wohnenden Handwerker mit der kirchlichen Immunität und<br />

mit dem Asylrecht ausgestattet (U 1078). Dagegen verpflichtete sich Kloster<br />

<strong>Wald</strong>, sowohl das Wirtshaus als auch die durch den Klosterhof<br />

führende Landstraße vor die Tore hinauszuverlegen und in Zukunft keine<br />

Krämerstände mehr im Vorhof zu dulden. Wie die Akten aber beweisen,<br />

war bis zum Jahr 1789 weder die Straßenführung geändert noch das<br />

Gasthaus aus dem Klosterhof hinausverlegt worden. Die fürstliche Regierung<br />

in Sigmaringen gestattete damals vielmehr ausdrücklich, den Neubau<br />

des Gasthauses auf dem alten Platz aufzuführen (74,38).<br />

In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ließ Äbtissin Maria Antonia<br />

von Falkenstein angeblich aus höchster Not (U 1103, U 1104) das sich<br />

westlich an das sogenannte Alte Kloster anschließende sogenannte Neue<br />

Kloster erbauen (Baur, Klosterneubau S. 175 -194. Kunstdenkmäler Hohenzollerns<br />

2 S. 432-433). Dem Neubau fielen Teile der alten Klosteranlage<br />

zum Opfer. Am 3. April 1721 beauftragte Kloster <strong>Wald</strong> den von Abt<br />

Coelestin von Elchingen empfohlenen Christian Widemann aus Oberelchingen<br />

und seinen Bruder Hans J örg aus Ehingen durch Kontrakt mit<br />

der Ausführung des ersten Bauabschnitts, nämlich der Errichtung des sich<br />

von Süden nach Norden erstreckenden Konventsbaus (StaatsArchSig Ho<br />

157, Neuverz.Akten II 2500). Christian Widemann hatte zuvor bereits<br />

unter anderem an der Kirche und am Amtshaus in Kloster Elchingen<br />

gebaut und war lange Zeit am Schloß bau in Ludwigsburg in Württemberg<br />

beschäftigt gewesen.<br />

Die Brüder Widemann verpflichteten sich, die Bauarbeiten innerhalb<br />

von drei Jahren abzuschließen und unter Hinterlegung einer Kaution für<br />

den Bau die Garantie auf sechs Jahre zu übernehmen. Gemäß den von<br />

ihnen angefertigten und vom Kloster genehmigten Rissen mußten auf<br />

einem neuzulegenden Fundament ein Pavillon und ein daran angebauter<br />

Längsbau aufgeführt werden, in dem sich die Zellen, die Zimmer von<br />

Priorin und Subpriorin, zwei bis drei Küchenkeller, Waschküche, Metzig<br />

und Küche befanden. Als Baumaterialien wurden neben Quadersteinen<br />

auch Steine aus den nahe gelegenen Steinbrüchen zu Rengetsweiler und<br />

Tautenbronn, Ziegelsteine und Kalk aus der klösterlichen Ziegelhütte,<br />

Eichen- und Tannenholz aus den klösterlichen <strong>Wald</strong>ungen und den Wäldern<br />

benachbarter Herrschaften und für die bleiverglasten Fenster zum<br />

Teil das in der waldischen Glashütte angefertigte <strong>Wald</strong>erglas benützt. Am<br />

1. Mai 1721 wurde der Grundstein gelegt (PfarrArch<strong>Wald</strong>, Akten über das<br />

Gotteshaus <strong>Wald</strong>). Die Bauarbeiten wurden 1723 abgeschlossen und waren<br />

am 13. Oktober dieses Jahres bezahlt. Allein an Bargeld hatte der Kon-

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