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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 14. Beziehungen zum Schutzvogt 249<br />

Erzhaus Österreich seine Oberschutz- und Schirmherren. Um 1650 war<br />

die Zisterze nahe daran, beim Reichshofrat oder beim Reichskammergericht<br />

Hilfe gegen Sigmaringen zu suchen. Allerdings sah das Kloster dann<br />

doch von einer Anrufung der Reichsgerichte ab, weil es in diesem Fall<br />

die Einmischung Österreichs mit nachteiligen Folgen für die klösterliche<br />

Sache befürchtete. Rechtsgutachten unterstützen die Auffassung WaIds,<br />

Anspruch auf den Reichsschirm zu haben. So argumentierte u. a. der<br />

bekannte Überlinger Jurist Dr. J ohann Heinrich von Pflummern 1642<br />

(StaatsArchSig Ho 157, A 60), die Schirmvogtei über <strong>Wald</strong> habe ursprünglich<br />

dem Kaiser zugehört, sie sei vermutlich vom Reich an Österreich<br />

verliehen und von Österreich an Sigmaringen weiterverliehen worden.<br />

Diese Vogtei sei lediglich eine Schirmvogtei. Denn schließlich hätten selbst<br />

die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen als Inhaber Sigmaringens nie<br />

konkret die Rechte eines Kastenvogts über die klösterliche Wirtschaftsverwaltung<br />

ausgeübt.<br />

Die Berufung auf den Reichsschirm bedeutete indes nicht, daß <strong>Wald</strong><br />

schon damals die Reichsunmittelbarkeit angestrebt hätte. <strong>Das</strong> Argument<br />

des Reichsschirms diente vielmehr zur Abwehr der als unrechtmäßig<br />

empfundenen und lästigen Zumutungen von Seiten Sigmaringens. <strong>Das</strong><br />

Kloster suchte nicht beim Reich, sondern bei Österreich Schutz vor den<br />

Bedrängungen durch die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen, allerdings<br />

unter der Prämisse, daß der Kaiser ja Angehöriger des Hauses<br />

Österreich sei. Besonders klar gehen seine Absichten aus der Politik hervor,<br />

die das Kloster in den Jahren von 1681 bis 1692 während seines Prozesses<br />

mit Sigmaringen vor den oberösterreichischen Stellen zu Innsbruck verfolgte.<br />

Den Anstoß zu diesem Prozeß gab der Versuch des 1681 die<br />

Regierung antretenden Fürsten Maximilian, den hoheitlichen Rechten der<br />

Grafschaft Sigmaringen über <strong>Wald</strong> volle Geltung zu verschaffen. Um<br />

dieses Ziel zu erreichen, versuchte er, bei der im selben Jahr anstehenden<br />

Neuwahl der <strong>Wald</strong>er Äbtissin die Kastenvogteirechte auszuüben, indem<br />

er einen Vertreter zur Wahl abordnete und verlangte, der Konvent müsse<br />

diesem die Schlüssel zu den Klostertoren übergeben. <strong>Das</strong> Unterfangen<br />

schlug allerdings fehl, weil der Konvent weder den Tod der Äbtissin noch<br />

den Termin der Neuwahl ihrer Nachfolgerin bekanntgab. Kurz darauf<br />

ging der Fürst daran, die sigmaringischen Hochgerichtsrechte innerhalb<br />

der waldischen Klostermauern konsequent in die Tat umzusetzen: Er nahm<br />

auf dem Klosterhof eine Verhaftung vor, versuchte, dort eine hochgerichtliehe<br />

Strafe zu vollstrecken und ließ endlich sogar den klösterlichen<br />

Oberamtmann mit bewaffneter Gewalt gefangennehmen und aus dem<br />

Klosterbezirk abführen.

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