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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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262 4. Verfassung<br />

Die erste überlieferte Urkunde, die der <strong>Wald</strong>er Kon ven t wahrscheinlich<br />

mit einem eigenen Siegel siegelte, datiert aus dem Jahr 1339 (U 210).<br />

Da dieses Siegel aber verlorengegangen ist, muß diese Aussage nur eine<br />

aus dem Wortlaut der Korroboratio erschlossene Vermutung bleiben.<br />

Sicher siegelte der Konvent mit eigenem Siegel seit 1340 (U 213). Dieses<br />

seit 1340 erhaltene Siegel (U 213, U 329, U 342. StaatsArchSig Ho 157,<br />

U 31. Mai 1357) ist ein Rundsiegel mit 4,5 cm Durchmesser und zeigt auf<br />

dem mit Blumenranken geschmückten Hintergrund die Madonna in Dreiviertelfigur,<br />

gekleidet in ein reich gefalteltes Gewand, auf dem linken Arm<br />

das Kind tragend, dem sie den Kopf zuwendet, in der rechten herabhängenden<br />

Hand ein Buch haltend. Beide Figuren tragen Heiligenscheine um<br />

die Häupter. Die Umschrift lautet (U 329): + SIGILLVM CONVENTVS<br />

IN WALD.<br />

Einzelne Beispiele zeigen, daß gelegentlich die Äbtissin auf die Benützung<br />

ihres Siegels zugunsten der Ausfertigung unter dem Konventssiegel<br />

verzichtete, so etwa 1359, als sie zusammen mit dem Konvent das Vermächtnis<br />

einer <strong>Wald</strong>er Konventsfrau an ihre Schwester mit dem Klostersiegel,<br />

unter dem hier das Konventssiegel verstanden wurde, besiegelte<br />

(ZGORh 10. 1859 S. 483-485), oder auch bei einem bäuerlichen Leihebriefvon<br />

1449 (U 512), einem schiedsgerichtlichen Urteil über verschiedene<br />

Streitigkeiten zwischen <strong>Wald</strong> und den Herren von Zimmern 1484 (U 600),<br />

einem Schiedsvergleich des Klosters mit dem Grafen von Hohenzollern-<br />

Sigmaringen von 1590 (U 862). Auf der anderen Seite gibt es aber auch<br />

Belege dafür, daß zwar das Konventssiegel angekündigt, tatsächlich aber<br />

das Äbtissinnensiegel angehängt wurde (1473: U 571, 1475: U 580). <strong>Das</strong><br />

Siegel der Äbtissin wurde im 15. und 16. Jahrhundert manchmal auch<br />

Abteisiegel genannt (U 632, U 821. StaatsArchSig Ho 157, U 14. Mai 1484).<br />

1539 ist es als Siegel mit Papierdecke überliefert, wobei das herkömmliche<br />

Typar verwendet wurde (U 752).<br />

Eine einschneidende Änderung der Siegelbilder tritt am Ende der<br />

zwanziger Jahre des 17. Jahrhunderts ein. 1628 siegelte Äbtissin Marga-<br />

. rethe von Werdenstein mit ihrem Petschaft, vgl. § 31.<br />

Von nun an führten die Äbtissinnen normalerweise zwei Siegel, wovon<br />

das eine als größeres Äbtissinnen- oder Abteisiegel, das andere als minderes<br />

oder kleineres Siegel galt (1642: U 1010, 1693: U 1079). Als größeres<br />

Abteisiegel wurde zunächst noch bis ca. 1638 das alte spitzovale Äbtissinnensiegel<br />

verwendet (U 1007. Vgl. auch U 989 und StaatsArchSig Ho 157,<br />

Neuverz.Akten II 3460, U 12. Dez. 1637), doch wich dieses danach einem<br />

neuen Siegeltyp. Dieser und das kleinere Siegel sind in der Folgezeit<br />

nämlich regelmäßig Wappensiegel, in denen entweder die Wappen des<br />

Ordens und des Klostergründers, das waldische Klosterzeichen und das

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