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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 33. Katalog der Konventualinnen 585<br />

der Klosteranlage. Die wertvolleren Gegenstände des noch vorhandenen<br />

Klosterinventars gab sie 1852 an die Fürstliche Hofkammer in<br />

Sigmaringen ab. Die Viehhaltung behielt sie bei. Sie bestand auch für<br />

die Zukunft auf der bisher geübten Wohltätigkeit. Nach dem Tod der<br />

Laienschwester und nach vorbereitenden Reisen zog Frau Bühler am<br />

4. Oktober 1853 endgültig nach Konstanz um und nahm dort in einem<br />

von ihr zu Eigentum erworbenen Haus ihren ständigen Wohnsitz,<br />

behielt sich jedoch das Recht auf Rückkehr nach <strong>Wald</strong> für den Fall<br />

vor, daß sie das Klima in Konstanz nicht vertragen sollte. Zur Möblierung<br />

des Hauses erhielt sie verschiedene Einrichtungsgegenstände,<br />

Geschirr, Bett- und Tischwäsche sowie Handtücher aus dem Klosterinventar<br />

übereignet. Ihre Pension wurde gegen Verzicht auf alle aus<br />

dem Pensionierungsvertrag von 1806 hervorgehenden Ansprüche und<br />

auf die Wohnung im Kloster auf 700 fl Bargeld jährlich festgelegt,<br />

nachdem sie zunächst 1096 fl verlangt hatte (F AS, Fürstl. Rentamt<br />

<strong>Wald</strong>, Neuverz. Akten 610; FAS, Fürstl. Hohenzoll. Hofkammer Sigmaringen,<br />

Neuverz. Akten 24334). Sie starb als Exkonventualin am<br />

27. Februar 1858 abends um 9 Uhr in Konstanz und wurde am 2. März<br />

nachmittags um 2 Uhr vom Münsterpfarrer Silvester Kotz beerdigt.<br />

Durch letztwillige Verfügung hinterließ sie dem Lokalschulfonds in<br />

<strong>Wald</strong> ein Legat von 154 fl 31 kr (Amtsblatt der Königlich Preußischen<br />

Regierung zu Sigmaringen für das Jahr 1858 Nr. 181 S.383).<br />

Maria Alaidis (Maria Theresia) Clos, 1806-t 7. April 1812 (FAS,<br />

Fürstl. Hohenzoll. Hofkammer Sigmaringen, Neuverz. Akten 24334).<br />

Die aus Öttingen stammende, vermutlich 1780 geborene Frau befand<br />

sich im weltlichen Noviziat in <strong>Wald</strong>, als das Kloster 1806 an Hohenzollern-Sigmaringen<br />

fiel, sollte das Kloster daraufhin verlassen und<br />

erhielt als Abfindung 300 fl. Nur auf dringende Bitten des Konvents<br />

und unter Verzicht auf jegliche Pension wurde ihr gestattet, noch den<br />

Habit zu nehmen. Nachdem jedoch die Chorfrau Maria Bonifazia von<br />

Willemin im Januar 1810 gestorben war, genehmigte ihr der Fürst von<br />

Hohenzollern-Sigmaringen mit Erlaß der Regierung vom 10. Januar<br />

1810 auf Bitten der Klostervorsteherin die verfallene Pension der<br />

verstorbenen Nonne, jedoch nur in Höhe einer Laienschwesternpension<br />

und unter Streichung der Frucht- und Holzlieferungen, so daß<br />

Maria Alaidis 200 fl Bargeld pro Jahr erhielt (FAS, Fürstl. Rentamt<br />

<strong>Wald</strong>, Neuverz. Akten 609). Sie starb am 7. April 1812 nach wenigen<br />

Tagen Krankheit an einem komplizierten Nervenfieber im 32. Lebensjahr.

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