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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 13. Stellung im Orden 233<br />

eingedenk der Vorkommnisse bei der Visitation im Mai den Abt von<br />

Salem unter keinen Umständen in <strong>Wald</strong> einzulassen und nötigenfalls geeignete<br />

Mittel zur Verhinderung seines Besuchs zu ergreifen. Der Kommissar<br />

protestierte und stellte sich auf den Standpunkt, dem Vaterabt<br />

könne eine Reise nach <strong>Wald</strong> nicht verboten werden, zumal dessen Anwesenheit<br />

wesentlich zum Abschluß eines gütlichen Vergleichs beitragen<br />

würde. Gemeinsam mit Abt Anselm versicherte er, Salem taste die fürstlichen<br />

Rechte in <strong>Wald</strong> in keiner Weise an, es beanspruche lediglich die<br />

Spiritualien. Am 18. November schloß man morgens um 3 Uhr alle Klostertore<br />

und ließ sie von sechs Soldaten eines fürstlich sigmaringischen<br />

Kontingents bewachen, um dem eventuell anreisenden Vaterabt den Einlaß<br />

zu verwehren. Indes kam statt seiner der salemische Geheimsekretär mit<br />

einem. Kompliment für den Kommissar, und ihm wurde ein einstündiges<br />

Gespräch gewährt. Im Lauf des weiteren Vormittags konferierte Hofrat<br />

Lengst mit dem kaisheimischen Sekretär und der auf Bitten der Äbtissin<br />

(vgl. auch Schreiben 17. Nov. 1752: 78,245) herbeigeeilte sigmaringische<br />

Hofkanzler Staader mit dem Prälaten von Kaisheim. Staader, der vom<br />

Konvent gebeten worden war, den Vaterabt von <strong>Wald</strong> fernzuhalten, schlug<br />

vor, von Salem schriftliche Vergleichs artikel einzuholen und diese zur<br />

Prüfung nach Sigmaringen zu übersenden. Der Kommissar erklärte sich<br />

zwar bereit, Abt Anselm von Salem von einem Besuch in <strong>Wald</strong> abzuraten,<br />

sicherte aber die Vorlage des Vergleichsentwurfs in Sigmaringen nicht zu.<br />

Er gab seinem Bedauern mit Äbtissin Maria Dioskora Ausdruck, nachdem<br />

seine Untersuchungen erstaunliche und Salem diskriminierende Tatsachen<br />

ans Licht gebracht hätten. Weiter kündigte er an, in seinem Bericht nach<br />

Citeaux die Änderung der Paternität empfehlen und den Prälaten von<br />

Salem bestimmen zu wollen, sich aller Eingriffe in <strong>Wald</strong> zu enthalten. Bei<br />

einer am selben Tag vorgenommenen Abstimmung des Konvents über die<br />

Paternitätsfrage sprachen sich nur die Priorin und drei Chorfrauen dafür<br />

aus, bei Salem zu bleiben (78,226). Zum Befremden WaIds und Sigmaringens<br />

brach die Kommission am folgenden Tag ihre Untersuchung ab und<br />

verließ um 9 Uhr vormittags das Kloster. Zuvor hatte Prälat Coelestin<br />

von Kaisheim der Äbtissin Verhaltensmaßregeln übergeben (78,225;<br />

78,249), die neben dem Gebot der Verschwiegenheit vor allem folgende<br />

Punkte betrafen: 1) Die Kanzleiverhöre sind in der alten Form ohne Zuzug<br />

des Beichtvaters abzuhalten. 2) Die Nonnen sollen dem Abt von Salem<br />

als ihrem Pater immediatus den gebührenden Respekt erweisen und ihm<br />

keinen Vorwand liefern, seine beabsichtigte versöhnliche Haltung zu revidieren.<br />

3) Auskünfte über die Kommission muß die Äbtissin sowohl<br />

dem Abt von Salem als auch anderen Stellen mit dem Hinweis verweigern,<br />

der Kommissar habe ihr Stillschweigen auferlegt.

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