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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 16. Siegel und Wappen 265<br />

Konvent auf und bedient sich seines Siegels (U 498). Auch die Erwähnung<br />

eines Prioratsiegels in einem Konzept von 1616 (U 944) ist dahingehend<br />

zu interpretieren, daß die Priorin im Namen des Konvents das Konventssiegel<br />

führte. Vor allem seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts setzte<br />

die Priorin ihre Unterschrift unter das Konventssiegel.<br />

Schließlich führte auch die Kanzlei bzw. Abtei-, Oberamts- oder<br />

Verhörs kanzlei, die unter dieser Bezeichnung gegen Ende des 17. Jahrhunderts<br />

als Beamtenkollegium in den Quellen auftritt, ein eigenes Siegel. <strong>Das</strong><br />

von mindestens 1694 bis wenigstens 1741 nachweisbare, im Jahr 1800<br />

gelegentlich wiederverwendete SiegeP) ist rundoval (2,9 cm hoch, 2,5 cm<br />

breit) mit einem halb gespaltenen und geteilten ovalen Schild. Feld 1 weist<br />

den Zisterzienserbalken auf, Feld 2 ein kapitales W überragt vom Abteistab,<br />

Feld 3 das Weckensteiner Geschlechtswappen. Über dem Schild<br />

befindet sich ein geflügelter Engelskopf, über den ebenfalls der Abteistab<br />

gesetzt ist. Die Umschrift auf dem oberen Teil des Siegels aus kapitalen<br />

Anfangsbuchstaben lautet: S(IGILLVM) C(ANCELLARIAE) W(AL-<br />

DENSIS).<br />

Dieses Siegelbild wurde in den vierziger Jahren des 18. Jahrhunderts<br />

(StaatsArchSig Ho 157, D 87: 17. Nov. 1749) lediglich stilistisch leicht<br />

abgeändert und in dieser modernisierten Form noch bis in die Jahre nach<br />

der Klostersäkularisation 1806 verwendet. <strong>Das</strong> neue Siegel ist 3 cm hoch<br />

und 2,8 cm breit und trägt die ringsumlaufende Inschrift: SIGILLVM<br />

CANCELLARIAE WALDENSIS 2 ).<br />

1770 wird das vorbeschriebene Siegel als größeres Kanzleisiegel bezeichnet<br />

(U 1129). Folgerichtig treten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts<br />

neben ihm verschiedene andere Kanzleisiegel auf: 1785 (74,38:<br />

Schreiben 11. Juli) zeigt das rundovale, 2,1 cm hohe und 1,8 cm breite<br />

Siegel im rundovalen Schild ein kapitales W, den hinter das W gestellten<br />

Abteistab, über dem Helm einen geflügelten Engelskopf und im oberen<br />

Teil des Siegels die Umschrift: S(IGILLVM) C(ANCELLARIAE)<br />

W(ALDENSIS). In den folgenden Jahrzehnten wird dieses Bild beibehalten,<br />

aber immer wieder leicht variiert. Aus dem Jahr 1791 (74,37: betr.<br />

Emigrationskonsens 29. Apr. 1791) ist ein 2,4 cm hohes, 2,2 cm breites<br />

rund ovales Siegel erhalten, das in einem geschweiften Schild das kapitale<br />

W und dahinter den Abteistab zeigt, auf dessen Krümme ein geflügelter<br />

Engelskopf sitzt. Umschrift: S C W. Seit etwa 1798 ist ein rundovales<br />

1) 74,37: 4. Jan. 1800. StaatsArchSig Ho 157, U 14. Juli 1694. Ebenda Ho 157,<br />

Neuverz.Akten II 7533.<br />

2) U 1129. FAS, <strong>Wald</strong> 74,38: an zahlreichen Stellen. StaatsArchSig Ho 157, U<br />

14. Mai 1805, 11. Juli 1805 und 31. Dez. 1805.

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