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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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82 3. Historische Übersicht<br />

panie die Klosterorte Rothenlachen, Riedetsweiler, Gaisweiler, Hippetsweiler,<br />

Ruhestetten, Tautenbronn und Ringgenbach okkupiert und entsprechende<br />

Patente anheften lassen. <strong>Wald</strong> protestierte unter Berufung auf<br />

seine Pflichten gegenüber dem Haus Österreich und erbat vom Oberamt<br />

Stockach Verhaltensmaßregeln. Nellenburg übersandte Oberamtsrat Walcher<br />

ein Protestschreiben der vorderösterreichischen Regierung in Konstanz<br />

1) und befahl am 21. Dezember die Abnahme der badischen Patente.<br />

Obwohl diese tatsächlich verschwanden, kündigte Walcher am 27. Dezember<br />

dennoch die militärische Besitznahme der Klosterherrschaft durch die<br />

landesfürstliche Bürgermiliz an. Die Klosterbeamtung widersprach mit<br />

dem Hinweis auf den Befehl der vorderösterreichischen Landesstelle in<br />

Konstanz, der <strong>Wald</strong> zur Zeit noch untergeordnet sei, und auf die französische<br />

Anordnung, daß kein Teil Vorderösterreichs ohne Zustimmung<br />

Frankreichs von irgendjemandem in Besitz genommen werden dürfe.<br />

Offenbar unterblieb die badische Besetzung (StaatsArchSig Ho 157, ASO).<br />

Statt dessen ordnete König Friedrich von Württemberg am 1. Januar<br />

1806 die Besitzergreifung von Kloster und Herrschaft <strong>Wald</strong> durch einen<br />

Zivilkommissar und einen militärischen Befehlshaber mit der Begründung<br />

an, im Brünner Vertrag wie im Preßburger Frieden sei ihm die von der<br />

Landgrafschaft Nellenburg abhängige Grafschaft Sigmaringen mit allem<br />

Zubehör zugesprochen worden (StaatsArchSig Ho 80 a, C I 2 a Nr. 27.<br />

Patent: Ebenda Ho 157, Neuverz.Akten II 7047). Die Sigmaringer Regierung<br />

verwahrte sich zwar gegen die Behauptung einer wie immer gearteten<br />

Verbindung der Grafschaft mit Nellenburg und ihrer Abtretung an Württemberg<br />

oder Baden und nahm den Standpunkt ein, die Grafschaft Sigmaringen<br />

samt dem Amt <strong>Wald</strong> sei entweder kraft Eroberungsrecht dem<br />

französischen Kaiser zur weiteren Disposition überlassen oder nach wie<br />

vor dem Erzhaus Österreich verblieben. Jedoch mußte sie resignierend<br />

eingestehen, weder die Regierung noch Kloster <strong>Wald</strong> seien in der Lage,<br />

sich gegen eine Übermacht zu behaupten. Dennoch verlangte sie von <strong>Wald</strong><br />

ein Verhalten, das sich an der der Grafschaft Sigmaringen geschuldeten<br />

Rücksicht orientiere (StaatsArchSig Ho 86, Neuverz.Akten II 4837). Trotz<br />

allem befand sich der württembergische Besitzergreifungskommissar<br />

Schupp am 25. Januar 1806 im Kloster (FAS, DomänenArchSig, ausgefolgte<br />

Akten 151,14 UF 4), vereidigte die klösterlichen Beamten auf den<br />

1) Wegen des Kriegsgeschehens hatte sich die vorderösterreichische Regierung<br />

und Kammer 1792 nach Konstanz zurü.ckgezogen, wurde 1799 nach Günzburg<br />

verlegt und kehrte erst 1801 wieder nach Freiburg i. Br. zurück. 1803 wurde eine<br />

neuorganisierte vorderösterreichische Landesstelle in Günzburg eingerichtet, die<br />

1805 ihren Sitz nach Konstanz verlegte, wo sie bis Anfang 1806 amtierte (QUAR-<br />

THAL, Die Behördenorganisation Vorderösterreichs S. 130-158).

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