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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 11. Würden und Ämter 159<br />

Daraufhin drangen Sigmaringer Leute, bei denen sich auch einige Hakenschützen<br />

und Hellebardenträger befanden, zu allen Toren herein, verlangten<br />

die Schlüssel und nahmen diese auch dann gewaltsam an sich, wenn<br />

ihnen die Herausgabe mit dem Hinweis verweigert wurde, daß diese<br />

Schlüssel nicht ihnen, sondern den Frauen gehörten. Sie schlossen die<br />

Pforte ab, bewachten diese und ließen niemanden ohne ihre Genehmigung<br />

hinaus oder herein. Die deswegen vorgeforderten Sigmaringer Abgesandten<br />

antworteten den Bevollmächtigten Salems auf die Frage nach dem<br />

Zweck dieser Gewalttat, die Salem und die Frauen befremde und die<br />

Rechte des Abts von Salem beeinträchtige, ihr Vorgehen sei kein Affront,<br />

sondern Ausfluß der hohen und forstlichen Obrigkeit, der Schutz- und<br />

Schirmherrschaft sowie der Kastenvogtei des Grafen und geschehe nur<br />

zur Rettung des Klosters und zur Handhabung der gräflichen Rechte. Die<br />

Frauen hätten dankbar zu sein, daß man bisher von einem solchen Vorgehen<br />

abgesehen habe, denn in anderen Männer- und Frauenklöstern führe<br />

man es auch durch. Obgleich die Salemer gegen die von <strong>Wald</strong> bestrittene<br />

Beanspruchung der Schirmherrschaft und der Kastenvogtei protestierten,<br />

erklärte der Sigmaringer Lizentiat, sie würden die Schlüssel so lange<br />

behalten, bis eine neue Äbtissin gewählt sei, wollten sich dagegen aber<br />

keineswegs in die geistlichen Angelegenheiten einmischen. Die Sigmaringer<br />

nahmen am darauffolgenden Morgen sowohl an dem auf 5 Uhr<br />

festgesetzten Requiem und der Litanei Pro Abbatissa defuncta als auch<br />

am anschließenden Begräbnis der verstorbenen Äbtissin teil und zogen<br />

sich dann für die Dauer der Wahl vorbereitungen im Kapitel und des<br />

Wahlvorganges selbst in der Kusterei in das Herrenhaus zurück, wo sie<br />

die Öffnung der bis dahin verschlossenen inneren Klosterpforten und das<br />

Te Deum laudamus abwarteten. Sodann erwarteten die beiden Abgesandten<br />

die neugewählte Äbtissin im Saal vor der Abteistube und gratulierten<br />

ihr. Hat also diser Actus Gott lob sich wol geendet und der Imbiß angefangen, an<br />

dem die Sigmaringer Abgesandten ebenfalls teilnahmen.<br />

Zur Wahl von Äbtissin Maria Johanna Baptista von Zweyer im Jahr<br />

1799, als Kloster <strong>Wald</strong> bereits seine Exemtion verloren hatte und der<br />

Ordinariats gewalt des Bischofs von Konstanz unterstellt war, und nachdem<br />

die Abtei die unmittelbare österreichische Landeshoheit anerkannt hatte,<br />

wurde der vorderösterreichische Regierungs- und Kammerrat Dr. Nikolaus<br />

Will als landesfürstlicher Kommissar abgeordnet (Ernennung 25. Jan. 1799:<br />

78,190. Zur Äbtissinnenwahl 1772 vgl. Kuhn-Rehfus, Landesherrschaft<br />

S. 69-73). Er nahm den Rang vor dem bischöflich konstanzischen Kommissar,<br />

der den Wahlvorsitz ausübte, ein und hatte die entsprechenden<br />

Kurialien und Zeremonien zu beanspruchen. Seine Aufgabe war, die<br />

landes fürstlichen Schutz-, Schirm- und Kastenvogteirechte zu handhaben,

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