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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 15. Beziehungen zu Österreich 255<br />

der Landstände durch eine österreichische Kommission im selben Jahr<br />

noch die in den folgenden Jahrzehnten geführten Verhandlungen zwischen<br />

Österreich und dem Kreis über die Bereinigung der Sigmaringer Steuerangelegenheiten<br />

noch der zwischen der oberösterreichischen Regierung<br />

und dem Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen 1723 geschlossene sogenannte<br />

Innsbrucker Interimsrezeß, der die Rücknahme von Amt <strong>Wald</strong><br />

in die Besteuerung durch die schwäbisch-österreichischen Landstände vorsah,<br />

hatten Erfolg. Seit 1695 war <strong>Wald</strong> Mitglied der Sigmaringer Mediatlandschaft,<br />

der alle österreichisch lehen baren Orte der Grafschaft Sigmaringen<br />

angehörten, und gab bis in die sechziger Jahre des 18. Jahrhunderts<br />

zusammen mit den übrigen mediaten Orten die Steuern über die Grafschaft<br />

Sigmaringen an die Kasse des Schwäbischen Kreises ab. Dennoch gab<br />

Habsburg seinen Anspruch auf Landes- und Steuerhoheit über <strong>Wald</strong> nicht<br />

auf. Für Österreich war die Abtei nach wie vor ein österreichisches Kloster<br />

und die Äbtissin ein österreichischer Stand. Ebenso beharrte die Zisterze<br />

bis weit in das 18. Jahrhundert hinein auf ihrer Zugehörigkeit zu Österreich<br />

und ihrer fortdauernden Landständigkeit, betonte die Vorläufigkeit<br />

der Entscheidung von 1695 und versuchte immer wieder, in die österreichische<br />

Besteuerung zurückzukehren und ihren Sitz auf dem schwäbischösterreichischen<br />

Landtag zu reaktivieren. Trotzdem holte sie 1713 wieder<br />

die kaiserliche Bestätigung ihres Reichsschutzes ein. Die Fiktion der österreichischen<br />

Landesherrschaft über <strong>Wald</strong> hatte freilich keine konkreten<br />

Auswirkungen auf die Abtei.<br />

In den dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts vollzog das Kloster indes<br />

eine bemerkenswerte Kehrtwendung und behauptete nun dezidiert, eine<br />

Reichsabtei zu sein. Die Beweggründe könnten in der Pragmatischen<br />

Sanktion gelegen haben, die ein Auseinandertreten von Kaisertu mund<br />

österreichischer Landesherrschaft erwarten ließ, wie es dann 1740 tatsächlich<br />

eintrat. Vielleicht war es in erster Linie der waldische Vaterabt, der<br />

Reichsprälat von Salem, der das Umschwenken initiierte; auf jeden Fall<br />

aber unterstützte er es. Er dürfte sich von der Reichsfreiheit WaIds und<br />

der sich anschließend vielleicht durchzusetzenden Reichsstandschaft des<br />

Klosters mit Sitz im Schwäbischen Reichsprälatenkollegium eine Stärkung<br />

seiner eigenen Position in diesem Kollegium versprochen haben. Jedenfalls<br />

erklärte er, als die oberösterreichische Regierung in den Jahren 1738/39<br />

den Gründen nachforschte, warum der Abt von Salem die Appellationen<br />

der waldischen Untertanen von Urteilen der Äbtissin an sich zog, sein<br />

Recht damit, daß <strong>Wald</strong> seit Jahrhunderten unmittelbar dem Reich unterstehe,<br />

daß der Inhaber der Grafschaft Sigmaringen nur Schirm, Malefizund<br />

Forsthoheit über dieses Kloster habe, und daß deshalb die Appellationen<br />

in Zivilsachen nicht an die österreichischen Behörden, sondern an

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