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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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184 4. Verfassung<br />

verbleiben hätte} sondern ohne Widerrede solches alsbald abtreten} wann ich schon<br />

nicht zuvor angemahnt wäre. Also helfe mir der liebe Gott und diese heiligen<br />

Evangelia.<br />

Eine kürzere Eidesformel, die sich aber auch nicht speziell auf <strong>Wald</strong><br />

bezieht, ist aus dem 18. Jahrhundert überliefert (GenLandArchK 98/2334):<br />

Ich} Schwester N.} verspreche Euer Hochwürden und Gnaden} daß ich mich bei<br />

dem Subpriorat (in der Küchenmeisterei) solange Euer Gnaden sie mir werden<br />

anvertrauen} getreulich und redlich} auch dem Gottshaus nützlich} nach meinem besten<br />

Fleiß und Vermögen verhalten} und ohne Widerrede solches nach gnlidigem Belieben<br />

alsobald wieder abtreten werde. Also helfe mir Gott und seine Heiligen. In principio<br />

erat verbum} et verbum erat apud deum} et deus erat verbum.<br />

Neben den von den Konventualinnen besetzten Ämtern gab es vor<br />

allem in der Wirtschaftsverwaltung noch verschiedene weitere Funktionen,<br />

die häufige Abwesenheit, intensiven Kontakt mit der Außenwelt, kaufmännische<br />

und landwirtschaftliche Betätigung erforderten und aufgrund<br />

sowohl der allgemeinen gesellschaftlichen Anschauungen als auch wegen<br />

der Ordensdisziplin nicht von Klosterfrauen ausgeübt werden konnten.<br />

Solche ebenfalls als Klosterämter anzusehende Aufgaben, in Männerzisterzen<br />

von Mönchen und Laienbrüdern wahrgenommen (Rösener, Salern<br />

S. 154-155), lagen in <strong>Wald</strong> nachweislich von der zweiten Hälfte des<br />

13. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts in den<br />

Händen von Konversbrüdern, anschließend vor allem in denen von<br />

Pfründnern, d. h. Familiaren. Die zwischen Konversen und Lohnarbeitern<br />

stehenden Pfründner frngen im 14. Jahrhundert an, zusammen mit besoldeten<br />

weltlichen Lohnarbeitern in <strong>Wald</strong> ganz allgemein den Platz der<br />

Laienbrüder einzunehmen. Erst nach der Mitte des 16. Jahrhunderts schieden<br />

auch die Pfründner aus den Ämtern aus und wurden durch Angestellte<br />

ersetzt, die nur noch auf der Basis ihrer Amtspflichten und der Besoldung<br />

mit dem Kloster in Beziehung traten 1). Über die Art und Weise, wie<br />

Laienbrüder zu Amtsträgern bestellt wurden, liegen keine Nachrichten<br />

vor, über die Bestellung von Pfründnern nur vereinzelte, die den Überlinger<br />

Hofmeister betreffen.<br />

<strong>Das</strong> Amt des Prokurators oder Propstes in dem vom Orden intendierten<br />

Sinne kannte <strong>Wald</strong> offensichtlich nicht (vgl. § 10,3).<br />

1) Zu den Laienbrüdern und Pfründnern in <strong>Wald</strong> vgl. § 10,5, § 10,6, § 37, § 38<br />

sowie KUHN-REHFus, Wirtschaftsverfassung S.64-65, 69, 71, 74-76, 79-81.<br />

Zur Ämterorganisation in <strong>Wald</strong> im allgemeinen vgl. den Abschnitt über die<br />

Beamten des Klosters und die Namenslisten in R S.370-447, 452-466 (die<br />

Angaben sind teilweise korrekturbedürftig).

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