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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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204 4. Verfassung<br />

Leibgedingsbrief für seine Tochter ausdrückte (78,178), sind noch aus den<br />

zwei ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts überliefert, als die Reform<br />

durchgeführt wurde und sich stabilisierte. Diese Leibgedingsbeträge bewegten<br />

sich zwischen 15 fl und 25 fl. Danach läßt sich erst wieder seit der<br />

ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts feststellen, daß einige Familien ihre<br />

Töchter mit jährlichen Geldbeträgen zur persönlichen Verwendung auf<br />

Lebenszeit versahen. So verfügten beispielsweise die Nonnen Maria Magdalena<br />

Hirrlinger und Maria Bonifazia von Willemin (1755-1810) über<br />

Leibgedinge von 15 fl, Maria Elisabetha Bona Walter über 75 fl, die ihr<br />

das Kloster von den Zinsen ihrer Mitgift ausbezahlen mußte, Maria<br />

Luiggard von Brandenstein (1791 - 1842) über 60 fl, die ihre Familie beim<br />

Klostereintritt aussetzte. Leibgedingsverschreibungen für Laienschwestern<br />

sind nicht bekannt.<br />

§ 13. Stellung im Orden<br />

1. Unter der Paternität Salems<br />

a) <strong>Das</strong> Verhältnis zu Salem bis zum Ende des 16. Jahrhunderts<br />

Der sogenannte <strong>Wald</strong>er Stiftungsbrief (U 1) berichtet im Zusammenhang<br />

mit den Gründungsvorgängen, die beiden Schwestern von Weckenstein,<br />

für die das Kloster gestiftet wurde, seien schon vor dessen Gründung<br />

geweihte Zisterzienserinnen gewesen. Über ihren früheren Aufenthaltsort<br />

macht die Urkunde jedoch keine Angaben. Ebensowenig fmden sich in<br />

späteren Quellen oder in der klösterlichen Tradition Hinweise auf die<br />

Herkunft der ersten Nonnen. Da <strong>Wald</strong> die älteste Frauenzisterze im oberschwäbischen<br />

Raum war, kann keine benachbarte Zisterzienserinnenabtei<br />

einen Gründungskonvent dorthin entsandt haben. Daß eine anderwärts<br />

bestehende Frauenzisterze an der Besiedlung WaIds beteiligt war, ist eher<br />

unwahrscheinlich. Daher liegt die Vermutung nahe, daß die beiden Frauen<br />

von Weckenstein vom Abt von Salem den Ordenshabit erhalten und im<br />

Bereich von Kloster Salem gelebt hatten, vielleicht in der Nähe der<br />

Klostergebäude selbst oder bei einer salemischen Grangie. Offenbar hatten<br />

sie schon damals einige Frauen um sich gesammelt, so daß auf diese Weise<br />

ein Grundungskonvent für das neue Kloster entstand.<br />

Daß von Anfang an eine sehr enge Beziehung zu Salem bestand, steht<br />

außer Zweifel (R S. 41 ff.). Der Klostergründer Burkard von Weckenstein<br />

bezog von Beginn an den Salemer Abt Eberhard, einen Grafen von<br />

Rohrdorf, in die 1212 einsetzenden Gründungsgeschäfte mit ein (vgl. § 7).

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