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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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304 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

glied und Bauherr und seines großen Patienten kreises für <strong>Wald</strong> nicht<br />

immer genügend Zeit erübrigen konnte, stellte das Kloster zusätzlich Dr.<br />

Kern aus Pfullendorf an, der für eine Visite 1 fl und freie Fahrt verlangte<br />

(Berichte des Wirtschaftsadministrators und -beistandes 10. Sept. 1785,<br />

16. Juni 1786: 78,205).<br />

Die Klosterapotheke, von Dr. Sartori aus Stockach geschätzt, galt<br />

als sehr wohl eingerichtet. Sie verkaufte so viele Medikamente - unter<br />

anderem auch an auswärtige Herrschaften wie Heiligenberg und an die<br />

Städte Pfullendorf und Meßkirch -, daß sie sich nicht nur selbst trug,<br />

sondern auch alle Arzneien für das Kloster angeschafft sowie größere<br />

Mengen an Medizin kostenlos an Arme abgegeben werden konnten (Bericht<br />

Krafts 10. Sept. 1785). Aus diesen Gründen und weil viel an außerösterreichische<br />

Untertanen verkauft und daher die Apotheke auf fremde<br />

Kosten unterhalten wurde, gestattete die Freiburger Regierung, sie beizubehalten,<br />

forderte aber, daß die sie leitende Nonne wie andere Apotheker<br />

geprüft werden und jährlich Rechnung führen müsse, und daß Laienschwestern<br />

zu Apothekermägden und Krankenwärterinnen auszubilden seien<br />

(Erlaß 1. Juli 1786: 78,205).<br />

Die Vorwürfe Pfarrer Kolbs bezüglich der zerrütteten Klosterdisziplin<br />

und der Vernachlässigung der Klausur wurden vom waldischen Beichtvater<br />

Maurus Beck zurückgewiesen (Attestat 19. Febr. 1784, Untersuchungsprotokoll<br />

und Kommissionsbericht 1784: 78,205). Er bestätigte der Untersuchungskommission,<br />

daß das Verhalten der Nonnen mit der Ordensdisziplin<br />

voll übereinstimme. Sie erfüllten die Gottesdienste pünktlich und verbrachten<br />

die übrige Zeit mit ihren Fähigkeiten entsprechenden nützlichen<br />

Arbeiten, wobei sie strengstes regularisches Stillschweigen beachteten. Die<br />

klösterliche Einsamkeit und Klausur wurden genauestens befolgt. Fremden<br />

war der Zutritt ohne besondere und nur sehr selten gewährte Erlaubnis<br />

grundsätzlich verwehrt. Den Klosterfrauen war schärfstens verboten, ohne<br />

nur ausnahmsweise gegebene Zustimmung eine Mitschwester in deren<br />

Zelle zu besuchen. Die Spaziergänge, die nur bei Aderlässen und zur<br />

Ernte- und Herbstzeit üblich waren oder auf ärztliches Anraten wegen der<br />

frischen Luft unternommen wurden, und die Rekreationen wurden nur<br />

sparsam bewilligt und fanden ausnahmslos innerhalb der Klosterherrschaft<br />

zu den eigenen Höfen und Gütern und jederzeit unter der persönlichen<br />

Aufsicht der Äbtissin und in Anwesenheit einer von ihr ernannten Präsidentin<br />

sowie des Beichtvaters statt. Dabei durfte sich bei empfindlicher<br />

Strafe keine Klosterfrau von den übrigen entfernen. Bei den Rekreationen<br />

war jedes dem Stand der Nonnen unangemessene oder Anstoß erregende<br />

Betragen streng untersagt. Gelegentlich durften die Frauen zwar in Anwesenheit<br />

von Fremden im Redezimmer speisen oder eine Rekreation

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